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27.10.2020 – Neuigkeiten zu TARDOC

Neuigkeiten zu TARDOC

TARDOC-Prüfbericht des BAG für Oktober angekündigt

Nachdem FMH und curafutura den TARDOC im Juli 2019 beim Bundesrat zur Genehmigung eingereicht und diesen Juni ein gemeinsames Kostenneutralitätskonzept nachgereicht haben, hat das Bundesamt für Gesundheit BAG für Oktober einen Prüfbericht in Aussicht gestellt. Die Geschäftsstelle der ats-tms AG und die Expertinnen und Experten der Tarifpartner sind gespannt auf die Beurteilung durch die Genehmigungsbehörde.

Ambulante Pauschalen im TARDOC

Aus Sicht der FMH wird ein Pauschaltarif nie den Einzelleistungstarif komplett ersetzen können, da es immer auch kombinierte Krankheitsbilder, Untersuchungen und Behandlungen geben wird, die sich nicht sachgerecht in Pauschalen abbilden lassen, insbesondere in der bezüglich Taxpunktvolumen massgeblichen Bereichen Grundversorgung und Psychiatrie. Zudem kann ein Pauschaltarif bei schlechter Differenzierung Anreize zur Risikoselektion auf Seiten der Leistungserbringer schaffen.

Aus Sicht der FMH können Pauschalen vor allem dort eingesetzt werden, wo grosse Mengengerüste an OKP-Leistungen vorhanden sind, ein Leistungspaket schweizweit standardisierbar bzw. gleichbleibend ist, sinnvoll und klar abgegrenzt werden kann und der Zeitbedarf für die Leistungserbringung eine geringe Streuung aufweist. Dies ist beispielsweise im Operationsbereich oder bei bildgebenden Untersuchungen der Fall, womit 20% des heutigen TARMED-Volumens abgedeckt werden könnten, wenn das Gesamtvolumen aus diesen Bereichen nur noch über Pauschalen abgerechnet würde. Die zu einer Pauschale zusammengefassten Leistungen sollten über das Patientenkollektiv gesehen also in etwa gleich lange dauern. Die zusätzliche Abrechnung von Einzelleistungen muss ausgeschlossen oder klar definiert sein, um eine Mengenausweitung, zusätzlich zur Pauschale, zu verhindern. In Pauschalen integrierte Implantate und Verbrauchsmaterialien setzen einen Anreiz zum effizienten Materialeinsatz.

Für die FMH ist das Vorhandensein eines aktualisierten und sachgerechten Einzelleistungstarifes, welcher die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllt, eine Voraussetzung für weitere Entwicklungsschritte in Richtung Pauschalen. Die vorliegende Einzelleistungsstruktur TARDOC kann als Grundlage für die Bildung von Pauschalen in ausgewählten Fachgebieten und bei klar definierten Behandlungen dienen. Auf der Basis des TARDOC wären im Zuge der jährlichen Tarifrevisionen schrittweise Zusammenfassungen von Einzelleistungstarifpositionen zu geeigneten Handlungsleistungen bzw. Pauschalen möglich, die in die Tarifstruktur integriert werden (Snap-In Verfahren).

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