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09.01.2024 – Änderungen der KLV und deren Anhänge sowie der SL ab 1.1.2024

Änderungen der KLV und deren Anhänge sowie der SL ab 1.1.2024

Infoletter 1/2024 vom 9.1.2024

Die Informationen beziehen sich auf den Stand bei Publikation.

Die wichtigsten Anpassungen sind nachstehend aufgeführt:

Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)

Bei folgenden prophylaktischen Impfungen wurde Anpassungen gemacht (Art. 12a Bst. f, g, k und q): Pneumokokken, Meningokokken, Humane Papillomaviren und Rotaviren.

Nähere Angaben siehe: Referenzdokumente zur Verordnung BAG

Neu werden die Kosten für folgende Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen vergütet (Art. 12b Bst. e und i):

- Vorsorgliche Brust und Eierstockentfernung bei bestimmten Hochrisikogenen

- Ab dem 1. Juli 2024 die Leistungen der HIVPräexpositionsprophylaxe (HIV-PrEP)

Nähere Angaben: Änderungen in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) (admin.ch)

Änderung Selbstbehalt bei Generika (Art. 38a KLV)

Arzneimittel wurden bisher mit einem Selbstbehalt von 20 Prozent statt 10 Prozent belegt, wenn sie im Vergleich zu wirkstoffgleichen Arzneimitteln zu teuer sind. Folgende Änderungen werden erlassen:

- Der Selbstbehalt wird neu von 20 % auf 40 % erhöht.

- Neu gilt der erhöhte Selbstbehalt auch für Arzneimittel mit biologischen Wirkstoffen.

- Die Ablehnung der Substitution aus medizinischen Gründen muss nachgewiesen und dokumentiert sein und bei Nachfrage durch den Versicherer mitgeteilt werden.

- Die Versicherten müssen zwingend über die höhere Kostenbeteiligung informiert werden.

- Bei Lieferschwierigkeiten kann das teurere Präparat mit Vermerk auf dem Rezept «Substitution nicht möglich » abgegeben werden. Nachweis z.B. mittels Printscreen des Bestellfensters).

Detail zu Kennzeichnung in SL, Substitution und Verschreibung: Differenzierter Selbstbehalt bei Arzneimitteln (admin.ch)

Änderungen Anhang 1 KLV

Es wurden Änderungen in folgenden Kapiteln vorgenommen:

- 1.4 Chirurgie der Wirbelsäule: Indikation zur Therapie der Spondylodese sowie verschiedene redaktionelle Ergänzungen

- 1.6 Plastische, rekonstruktive und ästhetische Chirurgie: Angleichende Brustaugmentation

- 2.1 Innere Medizin allgemein und diverse: Respiratorische Polygraphie

- 2.2 Kardiologie: Telemedizinprogramm bei Herzinsuffizienz ab 1.4.2024

- 2.5 Onkologie und Hämatologie: Allogenen Stammzellen

Der Antrag um Aufnahme der minimalinvasiven Glaukom-Chirurgie (MIGS) in den Leistungskatalog wird aufgrund ungenügender Datenlage abgelehnt.

Details siehe: Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) (admin.ch)

Änderung Einschränkung der Kostenübernahme bei elektiven Eingriffen (ambulant vor stationär) Anhang 1a KLV

Bei folgenden Kapiteln wurden Anpassungen vorgenommen:

- Kapitel 4 Gefässe

- Kapitel 6 Gynäkologie

Zudem wurden die eingriffsspezifischen Ausnahmekriterien zugunsten einer stationären Durchführung ergänzt und erweitert für die Bereiche:

- KardioDiagnostik

- Gefässe

Details siehe: Anhang 1a der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) (admin.ch)

Anhang 2 der KLV: Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL)

Es gab inhaltliche und redaktionelle Änderungen:

Inhaltliche Anpassungen:

Kapitel 2.2 Vergütungsregelung MiGeL : Der Buchstaben b. wird dahingehend angepasst, dass die Mittel und Gegenstände gemäss der Gesetzgebung des Bundes oder der Kantone in Verkehr gebracht werden müssen anstatt, dass sie auf dem Schweizer Markt zugelassen sein müssen.

MWST-Anpassung: In den Höchstvergütungsbeträgen (HVB) der MiGeL ist die Mehrwertsteuer inkludiert. Zugunsten der AHV steigt der Mehrwertsteuer (MWST)-Normalsatz per 1. Januar 2024 von 7.7% auf 8.1% und der reduzierte Satz von 2.5% auf 2.6%. Alle HVB der Positionen der MiGeL werden dementsprechend angepasst.

Für folgende Kapitel gab es  inhaltliche und redaktionelle Anpassungen:

  • Kapitel 09.02 Geräte für die trans- und perkutane elektrische neuromuskuläre Modulation
  • Kapitel 15.20 Bettnässer-Therapiegeräte
  • Kapitel 30.03 Bewegungsschienen, aktiv
  • Kapitel 14.11 Geräte zur Behandlung von Atemstörungen im Schlaf
  • Kapitel 26 Orthopädische Schuhe
  • Kapitel 35 Verbandmaterial
  • Kapitel 99 Verschiedenes

Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website des BAG: Mittel und Gegenständeliste (MiGeL) (admin.ch)

Anhang 3 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV).:  Analysenliste (AL)

Es gibt seit dem 29.11. 2023  ca. 160 publizierte Änderungen ab 1.1.2024, keine davon betrifft das Praxislabor. Die grosse Anzahl der Änderungen ist durch folgendes begründet: redaktionelle Anpassungen, wie z.B. geschlechterspezifische Sprache sowie inhaltliche Änderungen wie z. Bsp: Positionen 3188.00 SARS-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2), Genotypisierung und 3189.00 SARS-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2), Ig oder IgG; Erweiterung der genetischen Positionen für die Sequenzierung von Porphyrien; Aktualisierung der Analysen, die von Hebammen veranlasst werden können

Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website des BAG: Analysenliste (AL) (admin.ch)

Anhang 4 der KLV : Arzneimittelliste mit Tarif (ALT)

Neu wurden Miconazoli nitras Ph.Eur und Miconazolium Ph.Eur aufgenommen. Die Vergütung einer Magistralrezeptur mit diesen Wirkstoffen ist limitiert auf nichttototoxische Ohrentropfen und auf die Verschreibung durch HNO-Ärzte.

Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website des BAG: Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) (admin.ch)

Änderung KVV auf 1. Juli 2024: Anpassung Medikamenten-Vertriebsmargen

Die Anpassung reduziert den Fehlanreiz, dass Apothekerinnen und Apotheker, Ärztinnen und Ärzte sowie ambulante Spitaldienste am Originalmedikament mehr verdienen. Neu gilt für wirkstoffgleiche Arzneimittel ein einheitlicher Vertriebsanteil. Konkret bedeutet dies, dass Apothekerinnen und Apotheker oder Ärztinnen und Ärzte gleich viel verdienen, unabhängig davon, ob sie das Originalpräparat oder das Generikum bzw. Biosimilar abgeben.

Weiter Information finden Sie unter: Förderung der Generika und Senkung der Arzneimittelpreise (admin.ch)

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