FMH – Berufsverband
 

ST Reha

Seit dem 1. Januar 2022 werden Leistungen in der stationären Rehabilitation über die Tarifstruktur ST Reha vergütet. ST Reha basiert auf leistungsbezogenen Tagespauschalen. Die FMH und die betroffenen Fachgesellschaften haben die Entwicklung von ST Reha von Anfang an eng begleitet und sie setzen sich auch weiterhin für ein möglichst leistungsgerechtes und einfach anwendbares Vergütungssystem ein. In der FMH-Begleitgruppe ST Reha werden die Anliegen der Fachgesellschaften gebündelt, um sie in die Gremien der SwissDRG AG und des Bundesamtes für Statistik einzubringen.

Die in der stationären Rehabilitation erbrachten Leistungen werden über verschiedene CHOP-Kodes abgebildet. Diese rehabilitationsspezifischen Kodes wurden ursprünglich von der FMH und ihren Fachgesellschaften in enger Zusammenarbeit mit den Partnern erarbeitet und seither weiterentwickelt und ergänzt. Sie beschreiben für verschiedene Rehabilitationsarten und Patientengruppen die Leistungen, die eine behandelte Person mindestens erhalten hat. Darüber hinaus gibt es Kodes für zusätzliche Leistungen, die je nach Indikation und Bedarf ergänzend erbracht wurden.

Die untenstehenden Dokumente stellen den aktuellen Stand der Leistungsbeschreibung und Vorgaben dar (CHOP-Katalog inkl. Änderungen gemäss Rundschreiben für Kodiererinnen und Kodierer).

1. Rehabilitation (BA.-Kodes)

2. Zusätze für die Rehabilitation (BB.-Kodes)

3. Personelle und infrastrukturelle Minimalanforderungen (Referenzdokumente)

Zur Erbringung der oben beschriebenen Leistungen in der stationären Rehabilitation wird die Erfüllung von spezifischen personellen und infrastrukturellen Minimalanforderungen vorausgesetzt.

Hierzu verweist die Schweizerische Operationsklassifikation CHOP beim Kode BA unter Mindestmerkmal Punkt 0 auf das Referenzdokument mit den jeweiligen Anforderungsprofilen für die verschiedenen Rehabilitationsarten. Für jede Rehabilitationsart steht das entsprechende Dokument nachfolgend zur Verfügung:

Bei den beiden CHOP-Kodes zur Abbildung der Überwachung in der Rehabilitation wird jeweils unter dem Mindestmerkmal Punkt 1 ebenfalls auf ein Referenzdokument verwiesen. Diese beiden Referenzdokumente beinhalten Erläuterungen zu einzelnen Mindestmerkmalen und stehen nachfolgend zur Verfügung:

4. Abbildung weiterer Leistungen

Weitere in der Rehabilitation erbrachte Leistungen sind über entsprechende CHOP-Kodes abzubilden (z. B. Isolierung, Behandlung von Atemregulationsstörungen ausserhalb der Intensivpflegestation/Intermediate Care, neuropsychologische Behandlung, Injektion einer antiinfektiösen Substanz).

Antragsverfahren

Die Ärzteschaft beteiligt sich mit ihren Anträgen aktiv an der Weiterentwicklung des Tarifsystems ST Reha. Die Präsidenten und Tarifdelegierten der Fachgesellschaften und Dachverbände werden hierbei von den Tarif- und Kodierexperten der FMH unterstützt.

Termine

  • Anträge an die SwissDRG AG zu ST Reha sowie zu Medikamenten und Substanzen:
    ​​​​​​​1. März bis 30. April 2024
  • Anträge an das BFS zu Kodierungsrichtlinien: 3. Juni bis 14. Juli 2024
  • Anträge an das BFS für CHOP-Kodes: 3. Juni bis 15. September 2024
  • Anträge an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu ICD-10- GM: Dezember 2023 bis 29. Februar 2024

Nützliche Unterlagen zur Antragsstellung

CHOP Dokumentationsmuster

Es ist wichtig, dass die Kliniken ihre Leistungen anhand der CHOP-Kodes erfassen. Denn auf Basis der jährlich erhobenen Leistungs- und Kostendaten der Kliniken entwickelt die SwissDRG AG die Tarifstruktur weiter. Zur Unterstützung bei der Leistungserfassung hat die FMH deshalb Dokumentationsmuster erarbeitet.

Die FMH-Dokumentationsmuster dienen zur Abbildung komplexer medizinischer Leistungen und multimodaler Behandlungskonzepte. Als eine Art Checkliste werden die Informationen über die erbrachten Leistungen möglichst einfach zusammengefasst und können den spitalspezifischen Bedürfnissen angepasst werden. Diese Dokumentationshilfen ersetzen die detaillierte Leistungserfassung jedoch nicht.

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