FMH – Berufsverband
 
FMH
Über die FMH
Statuten und Reglemente

Statuten und weitere Reglemente

Die FMH ist als privatrechtlicher Verein organisiert. Sie hat ihren Sitz in Bern. Oberstes Organ ist – nach der Gesamtheit aller Mitglieder der FMH – die Ärztekammer. Sie fasst die für alle Mitglieder verbindlichen Beschlüsse im statutarischen Bereich. Die rechtlichen Grundlagen des Vereins basieren auf den nachfolgenden Reglementen:

Statuten

Statuten sind das grundlegende Regelwerk der FMH. Sie werden von der Ärztekammer mit einer Zweidrittelmehrheit erlassen. Inhaltlich sind die Statuten in fünf zentrale Teile gegliedert:

  • Teil I definiert Sinn und Zweck der FMH und umschreibt ihre Aufgaben.
  • Teil II regelt Fragen der Mitgliedschaft.
  • Teil III bestimmt die Basisorganisationen sowie die Dachverbände und erklärt deren Aufgaben und Funktionen.
  • Teil IV beschreibt den Aufbau der verschiedenen Organe der FMH und definiert Zusammensetzung und Zuständigkeiten.
  • Teil V beinhaltet verschiedene ergänzende Bestimmungen.

Geschäftsordnung

Die statutarischen Grundlagen der FMH werden durch die Geschäftsordnung konkretisiert. Diese regelt zum Beispiel das Aufnahmeverfahren für Mitglieder oder die Arbeitsweise von verschiedenen Organen. Änderungen in der Geschäftsordnung muss die Ärztekammer mit einer einfachen Mehrheit beschliessen.

Standesordnung

Die Standesordnung ist für alle Mitglieder der FMH verbindlich – unabhängig von ihrer beruflichen Stellung. Sie konkretisiert die wichtigsten Berufspflichten des Medizinalberufegesetz (MedBG) und definiert zusätzliche berufsethische Regeln. Dazu gehören zum Beispiel die freie Arztwahl, die Aufklärungspflicht oder das Führen einer Krankengeschichte. In der Standesordnung ist auch die kollegiale Zusammenarbeit geregelt: So sollen sich zum Beispiel Kolleginnen und Kollegen gegenseitig über Befunde und Behandlungen informieren, wenn sie gemeinsam an einer Behandlung beteiligt sind und das Einverständnis des Patienten vorliegt.

Anhang 2: Richtlinien «Information und Werbung»

Revisionen: 1./2. Dezember 2005; 4. Mai 2017; 31. Oktober 2019; 8. Juni 2023

Anhang 5: Richtlinien für die ärztliche Betreuung von Sportlerinnen und Sportlern

Bei spezifischen Fragen zu Doping empfehlen wird Ihnen, mit der Stiftung «Antidoping Schweiz» Kontakt aufzunehmen (www.antidoping.ch).

WMA Deklaration von Helsinki

Ethische Grundsätze für die medizinische Forschung am Menschen 
​​​​​​​Oktober 2013 

Datenschutzkonzept

Der Schutz Ihrer Persönlichkeit und die korrekte Bearbeitung Ihrer Personendaten ist der FMH ein grosses Anliegen. Datenschutz bezweckt in erster Linie den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von Personen, deren Daten bearbeitet werden (vgl. Art. 1 DSG). Mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen in den Statuten der FMH (vgl. Art. 12 ff.) sowie der Datenschutzerklärung auf der Website möchte die FMH gegenüber ihren Mitgliedern und allen weiteren betroffenen Personen bestmögliche Transparenz im Umgang mit Personendaten herstellen.

Reglement Geschäftsprüfungskommission

Der Zentralvorstand und die Delegiertenversammlung der FMH verfügen über weitreichende Kompetenzen. Um sicherzustellen, dass sie – und alle weiteren ausführenden Organe – sämtliche verbandsinternen Vorgaben respektieren, verfügt die FMH über eine Geschäftsprüfungskommission (GPK). Diese besitzt ein eigenes Reglement, das ihre Zuständigkeit genau umreisst.

Reglement SIWF

Das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) ist als selbstständiges Organ der FMH für die Weiter- und Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten verantwortlich. Das Reglement des SIWF definiert den internen Organisationsaufbau des Institutes und umschreibt die Aufgaben und Kompetenzen, die ihm das Medizinalberufegesetz (MedBG) überträgt.

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Kontakt

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3000 Bern 16

Tel. 031 359 11 11
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