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Gesundheitspolitik
Einheitliche Finanzierung (EFAS)

Einheitliche Finanzierung (EFAS)

Die stationären Kosten für medizinische Behandlungen werden heute zu 55 Prozent durch die Kantone und zu 45 Prozent durch die Krankenversicherungen gemeinsam getragen. Die ambulanten Kosten hingegen werden vollständig (100 Prozent) durch die Krankenversicherer und somit durch die Prämien ihrer Versicherten gedeckt.

Die zunehmende Verlagerung nach dem Grundsatz «ambulant vor stationär» von den teureren stationären zu den günstigeren ambulanten Behandlungen ist gesamtwirtschaftlich gewünscht und sinnvoll. Aufgrund der unterschiedlichen Finanzierung der ambulanten und stationären Leistungen führt dies aber zu Prämienerhöhungen. Deshalb sollen alle Leistungen – egal ob ambulant oder stationär – einheitlich finanziert werden. Die Kantone würden sich zu gleichen Anteilen an der Mitfinanzierung der ambulanten und stationären Leistungen beteiligen.

EFAS – Land in Sicht?

Die zunehmende Verlagerung nach dem Grundsatz «ambulant vor stationär» von den teureren stationären zu den kostengünstigeren ambulanten Behandlungen ist gesamtwirtschaftlich gewünscht und sinnvoll. Die Verlagerung von stationär zu ambulant führt aber zu mehr Prämien. WARUM? Der folgende Videoausschnitt erklärt:

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