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04.07.2023 – Änderungen in der Krankenleistungsverordnung per 1. Juli 2023

Änderungen in der Krankenleistungsverordnung per 1. Juli 2023

Infoletter 3/2023 vom 4.7.2023

Die Informationen beziehen sich auf den Stand bei Publikation.

In der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) wird die Vergütung von Leistungen durch die OKP geregelt. Am 1. Juli 2023 traten in der KLV sowie deren Anhängen (Analysenliste, Mittel- und Gegenständeliste und Liste der ärztlichen Leistungen) verschiedene Änderungen in Kraft.

Änderungen in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)

In der KLV kommt es bei den prophlaktischen Impfungen zu kleineren Anpassungen:

  • Meningokokken-Impfung (KLV, Art. 12a Abs. 1 g): Beim Serotyp B wird unter den Voraussetzungen zur Kostenübernahme nur noch auf den Impfplan verwiesen.
  • Varizellen-Impfung (KLV, Art. 12a Abs. 1 j): Bei den Voraussetzungen zur Kostenübernahme wird nur noch auf den Impfplan verwiesen.
  • Impfung gegen Tollwut (KLV, Art. 12a Abs. 1 m)

Da die Versicherung neu auch die Impfberatung übernimmt, wird Art. 12a durch einen zweiten und dritten Absatz ergänzt:

2 Die Versicherung übernimmt für Impfungen nach Absatz 1 folgende Kosten für die Impfberatung:

a. Impfanamnese mit Überprüfung des Impfstatus;

b. Evaluation der Indikationen und Kontraindikationen;

c. Aufklärung und Einholen der informierten Einwilligung.

3 Bei beruflicher und reisemedizinischer Indikation der Impfung erfolgt für die Impfberatung keine Kostenübernahme durch die Versicherung.

Per 1. Januar 2024 wird zudem die Impfung gegen Mpox in den Art. 12a der KLV aufgenommen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.fedlex.admin.ch/eli/oc/2023/244/de

Weitere Informationen finden Sie hier:

Änderungen in der Liste der ärztlichen Leistungen (Anhang 1 der KLV)

Die Liste der ärztlichen Leistungen (Anhang 1 der KLV) wird im Gebiet Kardiologie erweitert. Die sogenannte Transkatheter-Aortenklappen-Implantation (TAVI für transcatheter aortic valve implantation) ist eine minimal-invasive Alternative zum operativen Klappenersatz am offenen Herzen bei Personen mit einer Verengung der Herzklappe. Dieser Eingriff ist für Personen mit schwerem und neu mit mittlerem Operationsrisiko definitiv leistungspflichtig. Neu werden die Kosten auch bei Personen mit niedrigem Operationsrisiko und einem Alter von mindestens 75 Jahren übernommen, vorerst befristet bis zum 31. Dezember 2025.

Zu weiteren Änderungen kommt es in folgenden Bereichen:

  • Urologie: Behandlung des lokal begrenzten Prostatakarzinoms mittels Hoch-Intensivem Fokussierten Ultraschall (HIFU)
  • Plastische, rekonstruktive und ästhetische Chirurgie / Autologe Fett-transplantation zur postoperativen Rekonstruktion der Mamma
  • Onkologie und Hämatologie: Autologe und allogene Hämatopoïetische Stammzell-Transplantation bei Autoimmunerkrankungen / Autologe Hämatopoïetische Stammzell-Transplantation bei Multipler Sklerose
  • Diagnostische Radiologie / Knochendensitometrie mit Doppelenergie-Röntgen-Absorptiometrie (DEXA) unter Therapie mit Antikonvulsiva
  • Radio-Onkologie / Strahlentherapie: Regionäre Tiefenhyperthermie zwecks Tumortherapie in Kombination mit externer Strahlentherapie oder Brachytherapie bei Weichteilsarkomen / Regionäre Tiefenhyperthermie zwecks Tumortherapie in Kombination mit externer Strahlentherapie oder Brachytherapie bei Tumor-Lokalrezidive mit Kompressionssymptomatik in palliativer Situation, Herdtiefe > 5 cm / Regionäre Tiefenhyperthermie zwecks Tumortherapie in Kombination mit perioperativer Chemotherapie bei Weichteilsarkomen

Weitere Informationen finden Sie hier:

Änderungen in der Liste der nach Artikel 3c KLV grundsätzlich ambulant durchzuführenden Eingriffe und die Kriterien zugunsten einer stationären Durchführung (Anhang 1a der KLV)

Bei der Liste der nach Artikel 3c KLV grundsätzlich ambulant durchzuführenden Eingriffe und die Kriterien zugunsten einer stationären Durchführung kommt es zu keinen inhaltlichen Änderungen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Änderungen in der Analyseliste (Anhang 3 der KLV)

In der Analysenliste kommt es im Praxislabor zu keinen Änderungen.

Bei folgenden Positionen für andere Laboratorien kommt es zu Änderungen:

  • 1419.00 HLA-Typisierung (A, B- und Cw-Lokus)
  • 1420.00 HLA-Typisierung (DR-, DP-, DQ-Lokus)
  • 6605.64 Molekulare Genotypisierung humaner leukozytärer Antigene (human leucocyte antigen, HLA), Lokus A, B, C, DRB1, DRB3/4/5, DQA1, DQB1, DPA1 und DPB1
  • 3188.00 SARS-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2), Genotypisierung: Bei einer Reinfektion oder einer SARS CoV21 Infektion nach einer Impfung darf die Position nicht mehr verrechnet werden. Die Position darf weiterhin errechnet werden in Zusammenhang mit einem schweren oder ungewöhnlichen klinischen Verlauf der SARS-VoV-2Infketion und/oder bei Verdacht auf Resistenz auf ein gezieltes Arzneimittel gegen SARS-CoV-2.
  • 3565.00 Bakterielle DNA (16S rRNA Gen) und 3566.00 Bakterielle DNA (16S rRNA Gen): Neu werden Vergütungspositionen für die Analysemethode Breitspektrum-PCR aufgenommen. Dadurch kann künftig im ambulanten Bereich DNA von Bakterien nachgewiesen werden, die durch Antibiotika-Behandlung abgestorben oder aus anderen Gründen nicht mit den üblichen Kulturmethoden nachweisbar sind. Die Breitspektrum-PCR ist bereits seit vielen Jahren im stationären Bereich im Einsatz.

Details zu den Änderungen finden Sie hier: Analysenliste (AL) (admin.ch)

Änderungen in der Mittel- und Gegenständeliste (Anhang 2 der KLV)

In der MiGeL werden neu Vergütungspositionen für therapeutische Unterwäsche zum Einsatz bei der Hauterkrankung Lichen sclerosus bei Erwachsenen und Kindern aufgenommen.

Neben diesen Änderungen sind eine Reihe weiterer Anpassungen vorgenommen worden:

  • 03. APPLIKATIONSHILFEN
  • 14. INHALATIONS- und ATEMTHERAPIEGERÄTE
  • 15. INKONTINENZHILFEN
  • 17. KOMPRESSIONSTHERAPIE-MITTEL
  • 21. MESS-SYSTEME FÜR KÖRPERZUSTÄNDE/-FUNKTIONEN
  • 25. SEHHILFEN
  • 35. VERBANDMATERIAL

Der Antrag zur Aufnahme einer Position zur Vergütung eines non-energetischen Einweg-Wund-Vakuum-Therapie-Systems wurde abgelehnt. Ebenso ein Antrag zur Aufnahme einer Position zur Vergütung von Geräten zur kombinierten optischen und magnetischen Stimulation.

Details zu den Änderungen finden Sie hier: Mittel und Gegenständeliste (MiGeL) (admin.ch)

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