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04.07.2023 – Neues aus dem Bereich Wirtschaftlichkeitsprüfungen

Neues aus dem Bereich Wirtschaftlichkeitsprüfungen

Infoletter 3/2023 vom 4.7.2023

Die Informationen beziehen sich auf den Stand bei Publikation.

1. Bericht aus den Technikersitzungen mit santésuisse und aktueller Stand Weiterentwicklung Screening-Methode

Die Gespräche mit santésuisse auf technischer Ebene finden kontinuierlich statt und die etablierte Zusammenarbeit wird von der FMH als wertvoll eingestuft. Der Rahmen der Technikertreffen wurde auf Basis des neuen Rahmenvertrags zur Screening-Methode um einen Vertreter von curafutura erweitert. 

Der Fortschritt der Weiterentwicklung der Screening-Methode ist produktiv, aber aufgrund der komplexen Materie und den dafür nötigen Diskussionen, technischen Abklärungen und Auswertungen zeitaufwendig.

Berücksichtigung der Komplementärmedizin im Screening-Verfahren

Die Frage der Beurteilung der Komplementärmedizin hat bisher keine in der Screening-Methode befriedigende und umsetzbare Lösung ergeben. santésuisse plant die Fragestellung der Ärztinnen und Ärzte ohne Medikamente (bzw. ohne PCG-relevante Medikamente) weiterzuverfolgen. Die bisherigen Analysen haben die Vermutung der FMH bestätigt, dass die Effektivität der Patientenmorbiditäts-Quantifizierung bei diesen Ärztinnen und Ärztn nicht gleich gut ist, das heisst eine Ungleichbehandlung im Screening vorliegt. Eine Berücksichtigung einer derartigen Praxisbesonderheit ist somit im Screening-Verfahren nicht möglich.

Anpassung Screening-Verfahren für Einbezug Gruppenpraxen

Ein für santésuisse prioritäres Ziel ist der Einbezug der Gruppenpraxen in die Wirtschaftlichkeitsverfahren. santésuisse entwickelt einen Ansatz und informierte die FMH mehrmals über den aktuellen Status. Die FMH begrüsst und verdankt die transparente Information und die Möglichkeit zur Diskussion von Verständnisfragen. Die FMH ist aber nicht an den eigentlichen Arbeiten beteiligt.

Es ist zu begrüssen, dass mit dem Einbezug der Gruppenpraxen die Ungleichbehandlung der Einzelpraxen beendet werden soll. Die FMH ist der Ansicht, dass der methodische Ansatz noch zu überarbeiten ist. Zudem verwendet santésuisse für die Definition einer Gruppenpraxis die Kriterien der SASIS. Dies ist aufgrund der Rechtssicherheit nachvollziehbar. Dies führt aber dazu, dass nur etwa 1'000 Praxen als Gruppenpraxen ausgewiesen werden, was deutlich unter der realen Anzahl liegen dürfte. Es existieren Einzelpraxen, in denen mehrere Ärzte verschiedener FAG angestellt sind und ein Leistungsspektrum wie eine Gruppenpraxis aufweisen. Wir vermuten, dass diese Fehlklassierung zu einer Verzerrung der Indexwerte führt. Entsprechend hat die FMH mehr Informationen zur Datengrundlage verlangt.

2. Information Anpassung des Screening-Methodenvertrags

Im letzten Infoletter WZW berichteten wir darüber, dass Im Herbst 2022 Vertragsverhandlungen zwischen den Vertragspartnern santésuisse, curafutura und FMH zur Anpassung des Screening-Methodenvertrages stattgefunden hatten. Dieser angepasste Vertrag wurde in der Zwischenzeit durch alle Vertragspartner genehmigt und trat rückwirkend per 1. Januar 2023 in Kraft.

Wichtig zu erwähnen ist, dass die vereinbarte Screening-Methode (Regressions-Methode) im Rahmen der Vertragsverhandlungen nicht angepasst wurde und weiterhin angewendet wird. Die Screening-Methode wird laufend in einer Arbeitsgruppe zwischen den Vertragspartnern weiterentwickelt.

3. Informationen zum angepassten Regressionsbericht

Das verbesserte Layout des Regressionsberichts wurde für das Statistikjahr 2021 beibehalten. Der Wert für Grundleistungen/Erkrankten, eine Grösse die von santésuisse oft als Beurteilungskriterium verwendet wird, ist im Bericht nur als ganze Zahl ohne Kommastelle angegeben. Dies verunmöglicht die Beurteilung, ob diesbezüglich eine kritische Abweichung vorliegt. Nach Diskussion in der Technikergruppe wird dieser Wert in Zukunft wieder mit einer Kommastelle angegeben. Die FMH fordert weiterhin, dass der Regressionsbericht auch in elektronisch auswertbarer Form (z.B. Excel) erhältlich ist. Ein regelmässiger Bezug ist zur Beurteilung der Gefährdung empfehlenswert. Insbesondere sind die Angaben zu Personalien und Ausbildung (Seite 1) zu prüfen (korrekte Einteilung der Facharztgruppe, Vollständigkeit der Weiterbildung, Fähigkeits- und Fertigkeitsausweise sowie Schwerpunkte) und die Werte zu plausibilisieren. Bei Regressionsindex Totale Kosten >130 ist es empfehlenswert die allfällig notwendige Erklärung zur Begründung des erhöhten Kostenbilds vorzubereiten.

4. Rückblick juristisches Austauschtreffen

Am 22. Mai 2023 fand in Bern ein dritter juristischer Austausch mit über 30 namhaften Teilnehmenden statt. Neben einem kurzen Update zur Screening-Methode und dem neuen Screening-Vertrag stand der Austausch von Erfahrungswerten und Erkenntnissen unter den Juristinnen und Juristen im Fokus. Der juristische Austausch hat sich etabliert und stösst auf grosses Interesse. Die FMH wird im kommenden Frühjahr ein viertes Meeting durchführen.

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