FMH – Berufsverband
 
FMH Dienstleistungen Ambulante Tarife
Infoletter ambulante Tarife
08.11.2022 – Bewegung in der Ablösung von TARMED

Bewegung in der Ablösung von TARMED

Infoletter 5/2022 vom 8.11.2022

Das Leben hält einige Prüfungen bereit – viele davon benötigen Ausdauer, Durchhaltewillen und Kraft. Die Ablösung von TARMED ist – zumindest für die Ärzteschaft – auch eine solche Prüfung. Seit zehn Jahren ist die FMH nun mit ausdauerndem Engagement daran, den TARMED durch eine neue sachgerechte und aktualisierte Tarifstruktur abzulösen. Im Sommer 2019 war es dann soweit und der TARDOC konnte erstmals zur Genehmigung beim Bundesrat eingereicht werden. Leider zeigte auch der Entscheid vom Bundesrat am 3. Juni 2022 – nach Einreichung weiterer drei modifizierter TARDOC-Versionen – dass wir noch nicht im Ziel sind und eine weitere Runde absolvieren müssen.

In der Zwischenzeit hat sich einiges bewegt. In den letzten gut fünf Monaten haben sich die fünf beteiligten Tarifpartner curafutura, H+, MTK, santésuisse und FMH aufeinander zubewegt und gemeinsame Wege definiert, wie man aus der TARMED-Sackgasse herauskommt. Alle fünf Verbände haben den Gründungsdokumenten der neuen gemeinsamen Tariforganisation «Organisation Ambulante Arzttarife», kurz OAAT AG, zugestimmt. Die Gründung dazu soll in wenigen Tagen, Mitte November 2022, erfolgen. Diese gemeinsame Gründung ist ein Meilenstein – erstmals seit vielen Jahren sind alle Tarifpartner gemeinsam in einer Tarif­organisation für ambulant ärztliche Leistungen beteiligt. Aber auch im Bereich ambulante Arzttarife konnten sich die Tarifpartner auf eine gemeinsame Roadmap bis Ende 2023 verständigen.

Aufbau OAAT AG

Nach der Gründung der OAAT AG im November 2022 soll die Tariforganisation innerhalb der nächsten 12 Monate kontinuierlich aufgebaut werden. Der Verwaltungsrat, bestehend aus einer paritätischen Vertretung der beteiligten Verbände, wird sich rasch mit der Rekrutierung eines Geschäftsführers beschäftigen und optimale Grundlagen für den Aufbau der Organisation schaffen. Das Jahr 2023 wird somit für den Aufbau der neuen Tariforganisation verwendet. Die bisher bestehenden Tariforganisationen ats-tms AG (für TARDOC) und solutions tarifaires suisse sa (für ambulante Pauschalen) sollen im Jahr 2023 ihre Tarifprojekte finalisieren und zur Einreichung beim Bundesrat vorbereiten. Anschliessend sollen die Vermögenswerte aus diesen beiden Organisationen (u. a. Daten, Tools, Tarife, Know-how und bestehendes Personal) in die gemeinsame Tariforganisation OAAT AG überführt und anschliessend jeweils aufgelöst und liquidiert werden. Ziel ist, dass es Anfang 2024 nur noch die gemeinsame Tariforganisation OAAT AG mit allen Tarifpartnern geben wird und diese sich um die Weiterentwicklung und Pflege der ambulant ärztlichen Tarife kümmern soll.

Nächste Schritte TARDOC

Parallel zum Aufbau der OAAT AG sollen die beiden Tarifwerke bis im Sommer 2023 in den bestehenden Tariforganisationen fertiggestellt respektive finalisiert werden. Die Tarifpartner haben sich dafür in einer gemeinsamen Vereinbarung auf die nächsten Schritte bis Ende 2023 geeinigt. Für TARDOC bedeutet dies, dass das Kostenneutralitätskonzept aufgrund der bundesrätlichen Vorgaben modifiziert und adaptiert werden muss. Ebenso sollen die materiellen Auflagen für die Umsetzung nach Inkraftsetzung von TARDOC in Konzepten mit konkreten Vorgehensplänen beschrieben werden. Diese Arbeiten sind derzeit bereits weit fortgeschritten. Vor der erneuten Einreichung wird es demnach keine materiellen Anpassungen an TARDOC mehr geben. Der Bundesrat hat in seinem Entscheid vom 3. Juni 2022 und den anschliessenden Gesprächen unmissverständlich dargelegt, dass TARDOC materiell genehmigungsfähig ist, sofern eine Anpassung der Kostenneutralität erfolgt. Damit sind die Arbeiten für TARDOC übersichtlich und bedingen keine umfassende Projektorganisation – eine Involvierung der Fachgesellschaften in Form von Arbeitsgruppen ist bei der Finalisierung von TARDOC damit nicht notwendig. Bis Ende 2023 soll dann TARDOC – wie in der Vereinbarung vorgesehen – gemeinsam beim Bundesrat zur Genehmigung eingereicht werden, sodass TARDOC per 1. Januar 2025 in Kraft treten kann.

Parallel zu TARDOC sollen die ambulanten Pauschalen weiterentwickelt werden. Diese Weiterentwicklung geschieht durch die solutions tarifaires suisse sa mit den hauptbeteiligten Tarifpartner H+ und santésuisse. Zielsetzung bei den ambulanten Pauschalen ist, dass diese bis 30. Juni 2023 fertiggestellt sind, damit im Anschluss die jeweiligen Gremien der Tarifpartner darüber befinden können. Bei der FMH wäre dies die Delegiertenversammlung im September 2023. Im Anschluss an die interne Genehmigung sollen die ambulanten Pauschalen ebenfalls zur Genehmigung als separates Gesuch beim Bundesrat eingereicht werden, sodass im besten Fall diese gleichzeitig mit TARDOC in Kraft treten können. Falls dies nicht möglich ist, wird lediglich der TARDOC bis spätestens Ende 2023 von allen Tarifpartnern zur Genehmigung eingereicht. Es besteht somit keine zeitliche Abhängigkeit zwischen TARDOC und den ambulanten Pauschalen. Parallel zu dieser Finalisierung der beiden Tarifwerke werden in einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretungen der Tarifpartner, über­geordnete Tarifierungsgrundsätze zum Zusammenspiel und zur Koordination der beiden Tarifwerke definiert werden. Diese über­geordneten Grundsätze sollen auch festlegen, wann eine medizinische Leistung durch welchen Tarif abgebildet wird und wie die Kostenneutralität dazu aussieht.

Für die FMH ist eine zwingende Voraussetzung, dass bei der Erarbeitung der ambulanten Pauschalen die betroffenen Fachgesellschaften mitinvolviert werden, sodass die Interessen dieser Fachgesellschaften direkt im Projekt berücksichtigt werden können. Ebenso setzt sich die FMH für eine klare Regelung und praxistaugliche Anwendung der beiden Tarifwerke ein, sodass für den Leistungserbringer zu jeder Zeit und ohne zusätzlichen administrativen Aufwand klar ist, wann welcher Tarif für welche medizinische Leistung angewendet werden muss. Es bleibt also in den nächsten 12 Monate noch viel zu tun – der Projektplan steht, nun muss dieser noch mit effektiven Arbeitsergebnissen gefüllt werden.

Das könnte Sie auch interessieren

Kontakt

FMH Generalsekretariat
Elfenstrasse 18, Postfach
3000 Bern 16

Tel. 031 359 11 11
info

Kontaktformular
Lageplan

Folgen Sie uns auf Social Media

       
© 2024, FMH Swiss Medical Association