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30.06.2020 – Rückweisung von Rechnungen verhindern

Rückweisung von Rechnungen verhindern

Bei der Rechnungsstellung werden die erbrachten Leistungen gemäss den vereinbarten Tarifen in einer schweizweit festgelegten strukturierten Form an die Kostenträger übermittelt. Eine Arztrechnung enthält pro Rechnungsposition Informationen zum angewendeten Tarif. Die eigentlichen Leistungen werden mit Tarifziffern, die ausschliesslich für den angewendeten Tarif gelten (z.B. TARMED), kodiert. Die Verwendung einer einheitlichen Form ermöglicht den Kostenträgern, die elektronische Verarbeitung der Rechnung sowie die gesetzlich vorgeschriebene Rechnungskontrolle vorzunehmen. Die kodierten Tarife und Tarifpositionen werden normalerweise vom Anbieter des Abrechnungssystems in den Stammdaten der Leistungen hinterlegt. Insbesondere fehlende Aktualisierungen der Stammdaten des Abrechnungssystems können zu falschen Tarifcodes führen. Dabei sind die Stammdaten von Medikamenten und Medizinprodukten besonders anfällig, da diese häufig angepasst werden. Auf Seiten der Kostenträger führt die fehlerhafte Verwendung der Tarifcodes zu erhöhtem manuellem Aufwand, um die Leistungen den korrekten Tarifen zuzuordnen. Dies kann wiederum zu vermehrten Rückweisungen der Rechnungen führen und damit auch für die Ärzteschaft einen grossen Mehraufwand bedeuten.

Die FMH hat deshalb einen Artikel zu diesem Thema in der Schweizerischen Ärztezeitung vom 20. Mai 2020 publiziert. Darin werden ebenfalls die Umstellung des Pharmacodes auf die «Global Trade Item Number» (GTIN) aufgegriffen und die aktiven Tarifcodes zur Abrechnung von Medikamenten und Medizinprodukten erklärt.

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