FMH – Berufsverband
 
FMH Dienstleistungen Ambulante Tarife
Infoletter ambulante Tarife
07.11.2023 – Ambulante Tarifrevision: Auf der Zielgeraden

Ambulante Tarifrevision: Auf der Zielgeraden

Infoletter 5/2023 vom 7.11.2023

Die Informationen beziehen sich auf den Stand bei Publikation.

Die beiden Tarifwerke ambulante Pauschalen in der Version 1.0 und TARDOC 1.3.2 befinden sich derzeit in den internen Beschlussfassungen der Verbände. Bei der FMH hat die Delegiertenversammlung vom 31. Oktober 2023 abschliessend über eine Miteinreichung zu entscheiden. Dabei hat sich die Delegiertenversammlung für eine Mitunterzeichnung des Genehmigungsgesuchs von TARDOC 1.3.2 und dem gemeinsamen Dachschreiben inkl. übergeordneten Konzepten und Vereinbarungen ausgesprochen. In diesem übergeordneten Dachschreiben sprechen damit die unterzeichnenden Tarifpartner für die explizite Anerkennung von durch den Bundesrat genehmigten Tarifstrukturen aus, auch wenn die beiden separaten Genehmigungsgesuche nicht durch alle Tarifpartner mitunterzeichnet werden.

Die FMH erachtet ambulante Pauschalen für medizinische Leistungen, die klar abgrenzbar sind, in einer grossen Menge und in einer ressourcenintensiven Infrastruktur erbracht werden, als sinnvoll und sachgerecht – wenn gleichzeitig die medizinische und kostenbezogene Homogenität gewährleistet ist. Die Ärzteschaft anerkennt, dass H+ und santésuisse mit den nun vorliegenden ambulanten Pauschalen einen wichtigen Schritt in diese Richtung unternommen haben. Aus Sicht der FMH ist das Pauschalensystem in der vorliegenden Form jedoch deutlich zu umfangreich und weist in vielen Bereichen noch konzeptionelle Lücken auf. Die Mitunterzeichnung des Genehmigungsgesuchs zu den ambulanten Pauschalen der Version 1.0 hat die Delegiertenversammlung deshalb abgelehnt.

Die Version 1.3.2 von TARDOC kann im Tarifbrowser nachgeschlagen werden.

Arbeiten in der OAAT AG

Die Arbeiten betreffend der Koordination der beiden Tarifstrukturen TARDOC und ambulante Pauschalen innerhalb der OAAT AG konnten Mitte Oktober 2023 abgeschlossen werden. Es wurde dabei eine übergeordnete Vereinbarung verhandelt in der die Kernpunkte zur Koordination und Sicherstellung eines kohärenten Tarifsystem festgehalten sind. Die übergeordnete Vereinbarung wird nur Anwendung kommen, sofern beide Tarifstrukturen (TARDOC und ambulante Pauschalen) gleichzeitig durch den Bundesrat genehmigt werden und in Kraft treten. In der übergeordneten Vereinbarung wurde der jeweilige Anwendungsbereich der beiden Tarifstrukturen, der TARMED-Volumensplit für die Sicherstellung der Kostenneutralität, die gemeinsame Monitoringstelle und daraus abgeleitete übergeordnete Massnahmen zur Korrektur während der Kostenneutralitätsphase festgehalten. Dabei ist der Volumensplit des TARMED-Volumens für ein definiertes Referenzjahr entscheidend, weil diesbezüglich die jeweiligen zur Verfügung stehenden Volumen für den TARDOC und für die ambulanten Pauschalen definiert werden. Dieses zugeteilte Volumen muss dann in der Kostenneutralitätsphase eingehalten werden und für die Erfüllung dieser Vorgaben sind die jeweiligen separaten Kostenneutralitätskonzepte verantwortlich.

Parallel dazu laufen die Vorarbeiten zur Übertragung der Vermögenswerte (Tarifstrukturen, Tools, Daten, Mobiliar und Personal) und der beiden bestehenden Tariforganisationen an die OAAT AG. Diese sollen per Ende Jahr 2023 übertragen werden, damit diese ursprünglichen Tariforganisationen anschliessend liquidiert und aufgelöst werden können mit dem Ziel, dass ab 1. Januar 2024 nur noch die OAAT AG für die Pflege und Weiterentwicklung ambulanter Tarifstrukturen verantwortlich ist. Die Verkaufsverträge dazu liegen in einer Entwurfsform vor und sollen in den nächsten Wochen durch die OAAT AG und die beiden ursprünglich bestehenden Tariforganisationen ats-tms AG und solutions tarifaires suisse AG genehmigt werden, damit diese im Anschluss unterzeichnet werden können.

Weiterer Zeitplan und Vorgehen

Bis Mitte November 2023 fassen die Tarifpartner ihre internen Beschlüsse zu den beiden Tarifstrukturen ambulante Pauschalen und TARDOC, sowie den übergeordneten Konzepten als Gesamtwerk. Entsprechend werden die Einreichungsunterlagen in den nächsten Wochen vorbereitet. Noch in diesem Jahr sollen diese anschliessend dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht werden.

Das könnte Sie auch interessieren

Kontakt

FMH Generalsekretariat
Elfenstrasse 18, Postfach
3000 Bern 16

Tel. 031 359 11 11
info

Kontaktformular
Lageplan

Folgen Sie uns auf Social Media

       
© 2024, FMH Swiss Medical Association