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04.01.2022 – Vergütung Covid-19-Impfungen im Jahr 2022

Vergütung Covid-19-Impfungen im Jahr 2022

Seit Mitte Januar 2021 regelt der vom Bundesrat genehmigte Tarifvertrag zwischen der GDK und den Versicherern die Vergütung von Covid-19-Impfungen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Dieser Tarifvertrag regelt auch die Vergütung für Impfungen in Arztpraxen und ist bis Ende 2021 befristet. Die Kantone und die Krankenversicherer haben sich auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt, der die Vergütung der Covid-19-Impfung für das Jahr 2022 durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) regelt. Der Vertrag wurde am xx. Dezember 2021 vom Bundesrat zwischenzeitlich genehmigt.

Gerne möchten wir noch einmal erläutern, dass gemäss diesem neuen Vertrag eine Impfung in Arztpraxen im Jahr 2022 mit einer Pauschale in Höhe von CHF 29.00 pro Impfung vergütet wird. Diese Pauschale gilt für alle Impfungen (Erst- und Zweitimpfung sowie Booster-Impfung). Für die aufwendigere Impfung von Kindern unter 12 Jahren kann in Arztpraxen eine Pauschale von CHF 40.45 pro Impfung verrechnet werden.

Wichtig zu erwähnen ist, dass mit dieser Impfpauschale die Grundleistungen im Zusammenhang mit der Impfung abgegolten sind. Folgendes umfasst die Basisinformation zur Impfung:

  • Überprüfung des Impfstatus
  • Impfanamnese und Kontraindikationen
  • Einholung des Einverständnisses
  • Verabreichung der Impfung und Überwachung der Patientin/des Patienten
  • Ausstellung der Impfbescheinigung und die Dokumentation.

Jedoch kann bei spezifischen Fällen, die eine ausführliche ärztliche Beratung benötigen, eine zusätzliche Vergütung des Aufwandes in Arztpraxen gemäss der Tarifstruktur TARMED erfolgen. Dieser Zusatzaufwand ist in der Pauschale nicht inbegriffen. Diese Zusatzvergütung untersteht aber der Kostenbeteiligung von Franchise und Selbstbehalt und damit fallen Kosten für die Patientinnen und Patienten an. Die Patientinnen und Patienten müssen also darüber informiert werden, dass bei einer Beratung zusätzliche Kosten anfallen und nur die eigentliche Impfung gratis ist.

Des Weiteren gibt es Kantone, die weiterhin eine höhere Abgeltung für diese Impfungen vorsehen. Für spezifische Informationen aus Ihrem Kanton wenden Sie sich bitte primär an die entsprechende kantonale Ärztegesellschaft. 

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