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06.02.2024 – Neuigkeiten aus dem Bereich Wirtschaftlichkeitsprüfung

Neuigkeiten aus dem Bereich Wirtschaftlichkeitsprüfung

Infoletter 2/2024 vom 6.2.2024

Die Informationen beziehen sich auf den Stand bei Publikation.

Am 17.November 2023 konnte die FMH Delegation wie mit santésuisse vereinbart die dritte Einsichtnahme in das so genannte STATA-Do-File vornehmen. Dabei wurden die einzelnen Schritte der Indexberechnung mit Daten aus dem SASIS-Datenpool und anhand von sechs (anonymisierten) Praxen aufgezeigt. Die Beispielpraxen wurden so ausgewählt, dass die Effekte der Berechnungsschritte in verschiedenen Situationen aufgezeigt werden konnten: Mit je drei Praxen aus der AIM und der Dermatologie, mit unterschiedlich hohen Indexwerten (unauffällig, knapp auffällig, stark auffällig). Da nur zwei (relativ grosse) Facharztgruppen angeschaut wurden und die konkreten Beispielpraxen von santésuisse herausgesucht und anonymisiert wurden, können die gewonnenen Erkenntnisse nicht verallgemeinert werden.

Nebst einem grundsätzlich besseren Verständnis für die Verhaltensweise des Regressionsmodells und der konkreten Berechnung von Indexwerten hat sich gezeigt, dass die 2. Stufe des Modells nur einen sehr kleinen Einfluss auf den Index hat. Passend dazu ist das Bestimmtheitsmass (korrigiertes R^2 als Mass für die Modellgüte) der ersten Regressionsstufe relativ hoch, variiert aber von Facharztgruppe zu Facharztgruppe. Relevant sind also vor allem die Morbiditätsvariablen (diese erklären einen hohen Teil der Variation der Kosten einer Praxis, daher kommt das hohe R^2), wobei primär der Effekt der PCGs dominant, aber stark abhängig von der Facharztgruppe ist.

An dieser Stelle bedankt sich die FMH für die sehr gute Vorbereitung (z.B. Versand der anonymisierten Regressionsberichte vor dem Treffen) und die Offenheit bezüglich Beantwortung von Fragen am Anlass durch die Techniker von santésuisse. Das Verständnis für die Funktionsweise der Berechnung und die Auswirkungen (z.B. Effekt auf Unsicherheitsfaktor bei den gewählten Beispielen) konnte dadurch verbessert werden. Der guten Form halber hält die FMH fest, dass sie weiterhin die Offenlegung des gesamten Codes und der detaillierten Schritte der gesamten Datenaufbereitung ab Rechnungseingang beim Versicherer fordert.

Informationen zum juristischen Austauschtreffen vom 13. Mai 2024

In den letzten Jahren hat die FMH einmal jährlich einen Austausch speziell für involvierte Juristinnen und Juristen von betroffenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt. Das Interesse daran nahm in den letzten Jahren kontinuierlich zu. Wir organisieren deshalb auch in diesem Jahr einen juristischen Austausch. Dieser findet am Montag 13. Mai 2024 von 13:15 – 16:15 Uhr in Bern statt. Die Einladung an die bisherigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sowie weitere interessierte Juristinnen und Juristen wurde im Dezember 2023 versendet. Interessierte können sich noch bis zum 31. Januar 2024 via Mail ([email protected]) anmelden.

Reporting 2022/2023

Die Aufschaltung des Regressionsberichts des Statistikjahrs 2022 verlief in diesem Jahr wieder normal. Letztes Jahr gab es für das Statistikjahr 2021 eine grosse Verzögerung, weil die vom Bund übernommenen COVID-Kosten und Anzahl COVID-Erkrankten teilweise nicht korrekt zugeteilt wurden.

Santésuisse hat Ende Oktober 2023 das Reporting 2022/2023 publiziert. Erstmals auch aufgeschlüsselt nach lateinische und deutsche Schweiz sowie die Grundversorger-Spezialisten. Diese Erweiterung folgte aufgrund des per 1. Januar 2023 in Kraft getretenen angepassten Vertrag nach Art. 56 Abs. 6 KVG.

Änderung Anordnung psychologische Psychotherapie

Aufgrund des Wechsels im Bereich Psychotherapie (Delegation zu Anordnung) ergeben sich Änderungen in der Relevanz dieser Kosten für die Indexberechnung. Diese Kosten sind wie bisher relevant für den Index totale Kosten, fallen aber bezüglich der Möglichkeit der Rückforderung weg, da es sich nicht um direkte Kosten handelt. Diese Änderung ist im Regressionsbericht von santésuisse im SJ2022 (Inkrafttreten der Änderung per 1.7.2022) nicht ersichtlich. santésuisse hat der FMH bisher auch nicht mitgeteilt, wie im SJ2023 diese Kosten ausgewiesen werden.

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