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04.07.2023 – Ambulante Tarifrevision: TARDOC entwickelt sich weiter

Ambulante Tarifrevision: TARDOC entwickelt sich weiter

Infoletter 3/2023 vom 4.7.2023

Die Informationen beziehen sich auf den Stand bei Publikation.

Die Tarifpartner der ats-tms AG haben in den letzten Monaten vier Konzepte zur Behebung der materiellen Mängel gemäss Bundesratsentscheid vom 3. Juni 2022 erarbeitet. Die Konzepte halten detailliert fest, wie diese Mängel in den Jahren nach der Inkraftsetzung von TARDOC korrigiert werden. Um keine Zeit zu verlieren, sind die Arbeiten innerhalb der ats-tms AG bereits gestartet: So wir die Berechnung des Referenzeinkommens in den kommenden Monaten nochmals detailliert überprüft. Dies passiert in Zusammenarbeit mit dem Winterthurer Institut für Gesundheitsökonomie der ZHAW, das die Neuberechnung des Referenzeinkommens vorgenommen hat. Auch wird mittels einer Multimoment-Studie die ärztliche Produktivität (Tarifwirksamkeitsindex) neu berechnet werden. Ebenfalls angeschaut werden die beiden Kostenmodelle KOREG und INFRA, die zur Berechnung der technischen Leistung der TARDOC-Tarifpositionen verwendet werden. Insbesondere im Fokus stehen –  aufgrund der Rückmeldungen des Bundesamt für Gesundheit BAG – die beiden Sparten «Ultraschall» und «Röntgenraum I». Zu guter Letzt soll auch bald mit ersten Piloten zur Plausibilisierung von Minutagen gestartet werden. Die FMH wird Fachgesellschaften, die von den Spartenneuberechnungen sowie von den Minutagen-Piloten betroffen sein werden, rechtzeitig involvieren.

Anfang Jahr 2023 haben curafutura und FMH den TARDOC 1.3.1 beim BAG zur Konsultation eingereicht. Mitte Juni 2023 hat das BAG dazu einen vorläufigen Prüfbericht an die Tarifpartner zugestellt. Das BAG sieht ausschliesslich im Bereich der Kostenneutralität einen Anpassungsbedarf. Curafutura und FMH haben deshalb Anpassungen am Kostenneutralitätskonzept vorgenommen und weitere offensichtliche Fehler im TARDOC korrigiert. Per 30. Juni 2023 konnte der OAAT AG die neue TARDOC Version 1.3.2 zugestellt werden. Die Nomenklatur und Leistungsstruktur bleibt unverändert. Damit sind die Arbeiten an TARDOC definitiv abgeschlossen und bereit zur gemeinsamen Eingabe durch alle Tarifpartner per Ende 2023.

Ambulante Pauschalen in der Version 1.0 liegen vor

Nach der erfolgten Vernehmlassung der ambulanten Pauschalen erarbeitete die solutions tarifaires suisses SA (sts SA) bis Ende Juni 2023 die Version 1.0 der ambulanten Pauschalen. Eine finale Version 1.0 der ambulanten Pauschalen kann auf der Webseite der sts SA aufgerufen werden. Gemäss Informationen der FMH wurden die Rückmeldungen der Fachgesellschaften von der sts SA ernst genommen, allerdings nur dort berücksichtigt, wo es aufgrund der Datenlage angezeigt war.

Die Version 1.0 besteht aus weniger Pauschalen und umfasst die Funktionsdiagnostik beispielsweise nicht mehr (Neurologie, Urologie, Pneumologie). Der Fokus wird auf operative Eingriffe und Prozeduren, Radiologie und Endoskopien gerichtet sein. Mit den ambulanten Pauschalen sollen gemäss unseren Schätzungen rund 10% des heutigen Volumens aus der freien Praxis abgerechnet werden – im spitalambulanten Bereich sind es knapp 40%.

Weiter hat die sts SA ihr Einverständnis signalisiert, Qualitative Dignitäten auch bei den Pauschalen zu implementieren, sofern diese von der FMH bis Ende August 2023 vorgeschlagen werden. Die FMH wird noch im Verlaufe des Sommers den Fachgesellschaften einen Vorschlag unterbreiten und zur Vernehmlassung stellen.

Weiterer Zeitplan

Bis Ende 2023 sollen die beiden Tarifstrukturen gemeinsam aber mit jeweils eigenständigen Gesuchen dem Bundesrat eingereicht werden. Allerdings erfolgt zuerst bis ca. Mitte November die interne Beschlussfassung bei den beteiligten Tarifpartnern. Die FMH plant das Genehmigungsgesuch der Delegiertenversammlung vorzulegen.

Aufbau der OAAT AG

Der Aufbau der OAAT AG konnte in den letzten Wochen weiter vorangetrieben werden. Rémi Guidon arbeitet seit dem 1. Mai als Geschäftsführer und erarbeitet derzeit die Grundlagen für die künftige operative Tätigkeit der OAAT AG. Parallel dazu finden viele Arbeitsgruppensitzungen mit den Gesellschaftern unter Leitung des Geschäftsführers statt betreffend die Koordination der beiden Tarifstrukturen TARDOC und ambulante Pauschalen. Insbesondere im Bereich übergeordnete Konzepte gibt es Abstimmungsbedarf und Regelungen auf übergeordneter Ebene zu erarbeiten. Beispielsweise in den Bereichen übergeordnetes Kostenneutralitätskonzept, Rechnungsstellung und Tarifstrukturverträge. Diese Arbeitsgruppensitzungen sollen nun bis spätestens im September die notwendigen Unterlagen erarbeiten, damit eine Kohärenz und Abstimmung beide Tarifwerke für den gleichzeitigen Einsatz ermöglichen.

Ein erster wichtiger Meilenstein konnte mit der einstimmigen Verabschiedung der übergeordneten Tarifierungsgrundsätze im Verwaltungsrat erreicht werden. Während der letzten neun Monate fanden zähe und schwierige Verhandlungen um die Definition von übergeordneten Tarifierungsgrundsätzen satt. Wenige Dissenspunkte aus der Arbeitsgruppe mussten letztlich im Verwaltungsrat geklärt werden. Diese Tarifierungsgrundsätze bestimmen einerseits den abgestimmten Übergang von TARMED zu den neuen beiden Tarifstrukturen und andererseits bilden sie die Grundlage für deren künftige Weiterentwicklung. Aufgrund der in den Gesellschaftsdokumenten vorgesehenen Einstimmigkeit für die erstmalige Verabschiedung dieser Tarifierungsgrundsätze waren die Hürden sehr hoch. Die Tarifpartner zeigen damit, dass eine gemeinsame Lösung möglich ist.

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