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05.09.2023 – Neue Formulare «Ärztliche Verordnung zur Abgabe eines Rollstuhls» und «Antragsformular zur Abgabe eines Rollstuhls»

05.09.2023 – Neue Formulare «Ärztliche Verordnung zur Abgabe eines Rollstuhls» und «Antragsformular zur Abgabe eines Rollstuhls»

Infoletter 4/2023 vom 5.9.2023

Die Informationen beziehen sich auf den Stand bei Publikation.

Im Rahmen des Rollstuhltarifvertrages wurden bisher die Formulare «Ärztliche Verordnung zur Abgabe eines Rollstuhls» und «Ärztliche Verordnung zur Abgabe eines Kinderrollstuhls» verwendet. In der Vergangenheit ist immer wieder bemängelt worden, dass diese Formulare den effektiven ärztlichen Beurteilungen nicht gerecht werden bzw. Behinderungsbedingte Optionen abgegeben werden können, welche nicht unbedingt versorgungsrelevant sind. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Leistungserbringern, Medizinern und Kostenträgern (UV/MV/IV), hat deshalb ein neues Formular kreiert mit dem Ziel, die Versorgungsrelevanz ins Zentrum zu stellen und das Ausfüllen zu vereinfachen. Es sollen im Rahmen von Rollstuhlversorgungen möglichst diejenigen Rollstühle bzw. deren Anpassungen an die versicherten Personen abgegeben werden, welche aus medizinischer Sicht relevant sind. Zudem weist das neue Formular nicht mehr mehrere Schweregrade auf, die anzukreuzen sind, sondern es werden konkrete Fragen gestellt, aus denen sich der jeweilige Versorgungsanspruch ergibt. 

Um die administrativen Abläufe zu vereinfachen und Fehlerquellen zu vermeiden, gibt es neu nicht mehr zwei, sondern nur noch ein Formular «Ärztliche Verordnung zur Abgabe eines Rollstuhls», welches sowohl für Kinderversorgungen wie auch für alle anderen Rollstuhlversorgungen verwendet werden kann. 

Im Rahmen dieser Überarbeitung ist auch das Formular «Antragsformular zur Abgabe eines Rollstuhls» überarbeitet und optimiert worden. Hauptsächlich sind die Referenzziffern für die Behinderungsbedingten Optionen gemäss dem Formular «Ärztliche Verordnung zur Abgabe eines Rollstuhls» angepasst worden. 

Wir möchten an dieser Stelle festhalten, dass das Formular «Ärztliche Verordnung zur Abgabe eines Rollstuhls» nicht zur Bestimmung des Hilfsmittels dient und auch keine Finanzierungsmöglichkeiten seitens Kostenträger regelt. Die Verordnung dient einzig dazu, die medizinischen Rahmenbedingungen für eine Rollstuhlversorgung zu bestimmen, auf welchen die Rollstuhlabgabe des Fachhändlers basiert. 

Die neuen Formulare treten am 1. August 2023 in Kraft und sind ab diesem Datum zu verwenden. Die Formulare sind auf den relevanten Seiten (MTK, ORS und Swiss Medtech Homepage - Rollstuhlversorgung :: MTK (mtk-ctm.ch) ; Tarif Rollstuhlversorgung - ORS (orthorehasuisse.ch); Sektion Rehabilitation – Tarif und Dokumente | Swiss Medtech (swiss-medtech.ch) ) aufgeschaltet. Die bisher gültigen Formulare können übergangsweise noch bis zum 31. Oktober 2023 verwendet werden und behalten bis dahin ihre Gültigkeit. Ab dem 1. November werden von den Kostenträgern nur noch die neuen Formulare akzeptiert. 

Bei Fragen gibt ihnen das Sekretariat von Ortho Reha Suisse ([email protected]) gerne Auskunft.

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