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Ambulante Tarife
TARMED: Sparten

TARMED: Sparten

Verschiedene Leistungen im Tarifwerk TARMED verlangen für ihre Abrechnung eine so genannte Spartenanerkennung. (fiktiver Ort der Leistungserbringung, ausgestaltet mit einer bestimmten Grösse, mit für diese Leistung benötigten Geräten und nichtärztlichem Personal).

Die für den Praxisarzt wichtigsten Spartenanerkennung sind:

  • Ambulante Chirurgie (Praxis-OP, OP I und OP II)
  • Delegierte Psychotherapie in der Arztpraxis (TARMED-Kapitel 02.03.)
  • Interventionelle Schmerztherapie
  • Betriebsstelle Radiologie (nur für Institute)
  • Nichtärztliche ambulante Betreuung in der Psychiatrie (TARMED-Kapitel 02.04.)

Wenn Sie TARMED-Leistungen in diesen Bereichen (vgl. Sparte bei einer Leistung im TARMED Browser) durchführen und zu Lasten der Sozialversicherungen abrechnen wollen, müssen Sie eine Spartenanerkennung beantragen. Dazu müssen Sie den entsprechenden Selbstdeklarationsbogen ausfüllen und per E-Mail an die FMH, Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife ([email protected]) senden.

Die Grundlage der Spartenanerkennung findet sich im Spartenkonzept, das von der Paritätischen Kommission Dignität und Spartenanerkennung (PaKoDig) erstellt und nach Bedarf aktualisiert wird.

Die PaKoDig-Sitzungen finden 2023 wie folgt statt:

PaKoDig-Sitzung: Donnerstag, 14. Dezember 2023
Die Unterlagen sind einzureichen bis spätestens: Freitag, 17. November 2023

Die PaKoDig-Sitzungen finden 2024 wie folgt statt:

PaKoDig-Sitzung: Donnerstag, 14. März 2024
Die Unterlagen sind einzureichen bis spätestens: Freitag, 16. Februar 2024

PaKoDig-Sitzung: Donnerstag, 4. Juli 2024
Die Unterlagen sind einzureichen bis spätestens: Freitag, 7. Juni 2024

PaKoDig-Sitzung: Donnerstag, 19. September 2024
Die Unterlagen sind einzureichen bis spätestens: Freitag, 23. August 2024

PaKoDig-Sitzung: Donnerstag, 12. Dezember 2024
Die Unterlagen sind einzureichen bis spätestens: Freitag, 15. November 2024

Die entsprechenden Unterlagen sind der FMH, Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife ([email protected]), einzureichen.

Wir bitten Sie, die gut lesbaren, handschriftlich unterschriebenen Anträge (inkl. allfälliger entsprechender Anhänge) eingescannt oder fotografiert per E-Mail an [email protected] zu senden.

Haben Sie Ihren Antrag mittels der hier aufgeschalteten Checkliste Sparten­an­er­kennung geprüft? Ist alles in Ordnung? Vielen Dank!

Unter diesem Link finden Sie eine Liste aller Tarifpositionen, der entsprechend hinterlegten Sparte und der Zusatzinformation, ob Sie für die Abrechnung dieser Sparte/Tarifposition eine Spartenanerkennung benötigen und wenn ja, welche.

Ambulante Chirurgie (Praxis-OP, OP I und OP II)

Für die Verrechnung von TARMED-Leistungen mit Sparte OP I muss in der Arztpraxis mindestens ein anerkannter Praxis-OP vorhanden sein. Ist dies nicht der Fall, wird die Leistung vom Versicherer nicht bezahlt.

Wenn Sie also TARMED-Leistungen in der Sparte OP I durchführen, müssen Sie eine Spartenanerkennung beantragen. Dazu müssen Sie den entsprechenden Selbstdeklarationsbogen (entweder für einen Praxis-OP oder für einen OP I) ausfüllen und per E-Mail an die FMH, Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife ([email protected]) senden.

Nachfolgend finden Sie die Selbstdeklarationsbögen und detaillierte Informationen, die Ihnen die konkreten Bedingungen dieser Spartenanerkennung erklären.

Hilfe für Antragsteller, ausgefüllte Musteranträge:

Delegierte Psychotherapie in der Arztpraxis (TARMED-Kapitel 02.03.)

Das bis 30. Juni 2022 (resp. 31. Dezember 2022 mit Übergangsfrist) gültige Delegationsprinzip wurde ab 1. Juli 2022 durch das Anordnungsmodell abgelöst (mit einer Übergangsfrist von 6 Monaten). Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in freier Praxis arbeiten neu auf Anordnung einer Ärztin oder eines Arztes als selbständige Leistungserbringer und rechnen ihre Leistungen über einen separaten Tarif selbst ab. Deshalb fallen diese Tarifpositionen per Ende 2022 (Behandlungsdatum ab 01.01.2023) aus dem TARMED (für weitere Informationen verweisen wir auf die entsprechenden Fachgesellschaften/Verbände).

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: 

Interventionelle Schmerztherapie

Wenn Sie TARMED-Leistungen in der Sparte «Interventionelle Schmerztherapie» durchführen, müssen Sie eine Spartenanerkennung beantragen. Dazu müssen Sie den entsprechenden Selbstdeklarationsbogen ausfüllen und per E-Mail an die FMH, Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife ([email protected]) zusenden.

Nachfolgend finden Sie den Selbstdeklarationsbogen und detaillierte Informationen, die Ihnen die konkreten Bedingungen dieser Spartenanerkennung erklären.

Betriebsstelle Radiologie (nur für Institute)

Wenn Sie als selbstständiges Institut (nur für Radiologieinstitute, die als Arztpraxen geführt werden) TARMED-Leistungen in der Sparte «Betriebsstelle Radiologie» im Röntgeninstitut durchführen, müssen Sie eine Spartenanerkennung beantragen. Dazu müssen Sie den entsprechenden Selbstdeklarationsbogen ausfüllen und per E-Mail an die FMH, Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife ([email protected]) senden.

Nachfolgend finden Sie die Selbstdeklarationsbögen und detaillierte Informationen, die Ihnen die konkreten Bedingungen dieser Spartenanerkennung erklären.

Selbstdeklarationsbogen für die in einem selbstständigen Radiologieinstitut tätigen Ärzte/Ärztinnen

Wenn das Radiologieinstitut bereits über eine Spartenanerkennung verfügt: Stelbstdeklarationsbogen für Ärzte/Ärztinnen ohne Zusatzdokumente einreichen.

Wenn das Radiologieinstitut noch über keine Spartenanerkennung verfügt: Stelbstdeklarationsbogen für Ärzte/Ärztinnen gemeinsam mit dem Stelbstdeklarationsbogen für Radiologieinstitute und den verantwortlichen Arzt einreichen.

Nichtärztliche ambulante Betreuung in der Psychiatrie (TARMED-Kapitel 02.04.)

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