Ärztinnen und Ärzte, die ihre ambulanten Leistungen zu Lasten der Sozialversicherungen mit dem TARMED abrechnen, benötigen dafür bestimmte qualitative Dignitäten. Damit ist die fachliche Qualifikation gemeint, konkret die in der Weiterbildungsordnung geregelten Facharzttitel, Schwerpunkte und Fähigkeitsausweise.
Welche qualitative Dignität zur Abrechnung welcher Leistung berechtigt, ist bei jeder einzelnen Leistung im TARMED-Browser vermerkt. Die vertragliche Grundlage dazu bildet das Dignitätskonzept von TARMED Suisse.
Als Arzt oder Ärztin können Sie Ihr persönliches Dignitätsprofil jederzeit auf myFMH aktualisieren.
Ärztinnen und Ärzte haben Anrecht auf Verrechnung von Leistungen, wenn die qualitative Dignität einer Leistung gemäss TARMED entweder
* Nicht-Titelträger ordnen sich demjenigen Facharzttitel zu, in welchem sie hauptsächlich tätig sind.
Welche Tarifpositionen dürfen alle Ärztinnen und Ärzte abrechnen? Und für welche sind gemäss Dignitätskonzept zusätzliche Qualifikationen notwendig? Die nachfolgenden Listen verschaffen einen raschen Überblick.
Das Dignitätskonzept von TARMED Suisse bildet die vertragliche Grundlage für die Abrechnungsberechtigung eines Arztes. Die FMH führt und pflegt die Dignitätsdatenbank, auf welcher sie für sämtliche Ärztinnen und Ärzte die Leistungen verwaltet, die diese gemäss TARMED abrechnen dürfen.
FMH-Mitglieder können ihr persönliches Dignitätsprofil einfach und bequem über die Dienstleistungsplattform myFMH verwalten.
Wer die Leistung während 3 Jahren vor Inkraftsetzung der TARMED-Tarifstruktur 2004 regelmässig, selbständig und qualitativ unbeanstandet erbracht hat, darf die neue Tarifposition als Besitzstand geltend machen.
Nicht eigenverantwortlich arbeitende bzw. in Weiterbildung stehende Ärztinnen und Ärzte müssen die Leistung während zweier Jahre unter Supervision regelmässig und qualitativ unbeanstandet erbracht haben.
Besitzstandsleistungen unterstehen der Fortbildungspflicht und müssen alle drei Jahre validiert werden. Sie können Ihre Besitzstandsleistungen über das Fortbildungsdiplom validieren.
Ärzte, die kein Fortbildungsdiplom erwerben, müssen ihre Besitzstandsleistungen alle drei Jahre einzeln validieren und die Fortbildung dazu bestätigen. Die individuelle Verwaltung der Besitzstandleistungen erfolgt unter myFMH. Die rechtliche Grundlage bildet das Factsheet.
Mit der Dignitätsüberprüfung stellen die Krankenversicherer und die Zentralstelle für Medizinaltarife (ZMT) sicher, dass Ärztinnen und Ärzte nur jene Leistungen über TARMED abrechnen, für welche sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Grundlage dafür bildet die Dignitätsdatenbank.
Die Dignitätsüberprüfung im Bereich der Unfallversicherung durch die Zentralstelle für Medizinaltarife (ZMT) ist im «Reglement zum Betrieb der Online-Dignitätsdatenbank FMH vom 15.12.2007» geregelt.
Die Dignitätsüberprüfung im Bereich Krankenversicherung reicht die santésuisse per Gesuch an die Paritätischen Kommission Dignitäten und Sparten (PaKoDig).