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Ambulante Tarife
TARMED: Dignität

TARMED: Dignität

Ärztinnen und Ärzte, die ihre ambulanten Leistungen zu Lasten der Sozialversicherungen mit dem TARMED abrechnen, benötigen dafür bestimmte qualitative Dignitäten. Damit ist die fachliche Qualifikation gemeint, konkret die in der Weiterbildungsordnung geregelten Facharzttitel, Schwerpunkte und Fähigkeitsausweise.

Welche qualitative Dignität zur Abrechnung welcher Leistung berechtigt, ist bei jeder einzelnen Leistung im TARMED-Browser vermerkt. Die vertragliche Grundlage dazu bildet das Dignitätskonzept von TARMED Suisse.

Als Arzt oder Ärztin können Sie Ihr persönliches Dignitätsprofil  jederzeit auf myFMH einsehen.

Tarifpositionen nach Dignität sortiert

Ärztinnen und Ärzte haben Anrecht auf Verrechnung von Leistungen, wenn die qualitative Dignität einer Leistung gemäss TARMED entweder

  • ihrem Facharzttitel, Fähigkeitsausweis oder Schwerpunkt,
  • oder ihrer Besitzstandsgarantie entspricht.

Welche Tarifpositionen dürfen alle Ärztinnen und Ärzte abrechnen? Und für welche sind gemäss Dignitätskonzept zusätzliche Qualifikationen notwendig? Die nachfolgenden Listen verschaffen einen raschen Überblick.

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TARMED 1.09.00_BR_KVG

Tarifpositionen, die keinem Diplom zugeordnet sind

TARMED 1.08.00_BR_UVG/IVG/MVG

Tarifpositionen, die keinem Diplom zugeordnet sind

Grundlagen

Das Dignitätskonzept

Das Dignitätskonzept von TARMED Suisse bildet die vertragliche Grundlage für die Abrechnungsberechtigung eines Arztes. Die FMH führt und pflegt die Dignitätsdatenbank, auf welcher sie für sämtliche Ärztinnen und Ärzte die Leistungen verwaltet, die diese gemäss TARMED abrechnen dürfen.

Was sind Leistungen in der Besitzstandsgarantie?

Wer die Leistung während 3 Jahren vor Inkraftsetzung der TARMED-Tarifstruktur 2004 regelmässig, selbständig und qualitativ unbeanstandet erbracht hat, darf die neue Tarifposition als Besitzstand geltend machen.

Validierung der Fortbildung für Leistungen in der Besitzstandsgarantie

Besitzstandsleistungen unterstehen der Fortbildungspflicht und müssen alle drei Jahre validiert werden. Sie können Ihre Besitzstandsleistungen über das Fortbildungsdiplom validieren.

Dignitätsprüfung

Mit der Dignitätsüberprüfung stellen die Krankenversicherer und die Zentralstelle für Medizinaltarife (ZMT) sicher, dass Ärztinnen und Ärzte nur jene Leistungen über TARMED abrechnen, für welche sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Grundlage dafür bildet die Dignitätsdatenbank.

Die Dignitätsüberprüfung im Bereich der Unfallversicherung durch die Zentralstelle für Medizinaltarife (ZMT) ist im «Reglement zum Betrieb der Online-Dignitätsdatenbank FMH vom 15.12.2007» geregelt.

Die Dignitätsüberprüfung im Bereich Krankenversicherung reicht die santésuisse per Gesuch an die Paritätischen Kommission Dignitäten und Sparten (PaKoDig).

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