In enger Zusammenarbeit mit den Fachgesellschaften und den kantonalen Ärztegesellschaften hat die Abteilung Ambulante Versorgung und Tarife zum Ziel, eine für Ärztinnen und Ärzte korrekte und sachgerechte Abgeltung der Leistungen in den verschiedenen Gesetzen zu erreichen oder zu sichern.
Seit dem 1. Januar 2026 sind die neuen ambulanten Tarife TARDOC und ambulante Pauschalen in Kraft.
Weitere durch den Arzt beanspruchte Tarife, wie die Analyseliste (AL) oder die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) sind Amtstarife und werden vom Bundesamt für Gesundheit erarbeitet.
Sowohl die ambulanten Tarife als auch die Amtstarife werden dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt.
Seit dem 1. Januar 2026 wird der TARMED durch die neuen ambulanten Tarife TARDOC und Ambulante Pauschalen abgelöst.
Seit dem 1. Januar 2026 wird der TARMED durch die neuen ambulanten Tarife TARDOC und Ambulante Pauschalen abgelöst.
Informationen zu weiteren ambulanten Tarifen wie beispielsweise zur Analysenliste (AL)
Das Praxislabor ermöglicht es Ärztinnen und Ärzten in der Praxis, rasch und mit geringem Aufwand ihre Diagnose zu stellen.
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung der niedergelassenen Ärztin-nen und Ärzte basiert auf den gesetzlichen Grundlagen des KVG.