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Gesundheitspolitik
Einheitliche Finanzierung

Einheitliche Finanzierung: Wichtige Gesundheitsreform

Die einheitliche Finanzierung stärkt die ambulante Medizin sowie die Pflege, fördert die Koordination im Gesundheitswesen und entlastet die Prämienzahlenden. Das JA zur KVG-Änderung, das das Stimmvolk am 24. November 2024 beschlossen hat, ist daher auch für Ärztinnen und Ärzte von zentraler Bedeutung. Jetzt gilt es, die Zusammenarbeit unter den Akteuren weiter zu stärken. Das bringt den Patientinnen und Patienten spürbare Verbesserungen.
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Änderung sorgt für fair verteilte Kosten

Ab 1. Januar 2028 werden alle Gesundheitsleistungen – unabhängig davon, ob sie ambulant oder stationär erbracht werden – nach demselben Verteilschlüssel finanziert.  Ab 1. Januar 2032 werden auch die Pflegeleistungen nach dem neuen Verteilschlüssel finanziert. Die Versicherer übernehmen ab 2032 höchstens 73,1 Prozent der Kosten, die Kantone mindestens 26,9 Prozent. Der Bundesrat erarbeitet nun die Ausführungsbestimmungen. Es ist geplant, dass die entsprechenden Verordnungen 2026 und 2030 in die Vernehmlassung geschickt werden. Die FMH wird sich im Sinne der Ärzteschaft in die Erarbeitung einbringen. 

Damit setzt die einheitliche Finanzierung der unfairen Kostenverschiebung zulasten der Prämienzahlenden ein Ende. Und da die Kantone und Krankenversicherer künftig alle Leistungen gemeinsam finanzieren, haben sie künftig ein grosses Interesse, die jeweils medizinisch sinnvollste und günstigste Behandlung zu fördern. Damit werden insbesondere die ambulante Medizin und Pflege gestärkt. Davon profitieren alle: Patientinnen und Patienten, Gesundheitsfachpersonen und Prämienzahlende.

 

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Ambulantisierung und integrierte Versorgung stärken

Doch bei der einheitlichen Finanzierung geht es um mehr als Kosten und Prämien – es geht primär um die Versorgung. Und diese wird in Zukunft vermehrt ambulant erfolgen. Denn neben den ökonomischen Vorteilen haben ambulante Behandlungen diverse weitere Vorteile:

  • Sie sind medizinisch häufig sinnvoller und für die Patientinnen und Patienten angenehmer.
  • Sie bieten die Chance durch den geringeren Ressourcenverbrauch die Versorgungssicherheit zu stärken.
  • Sie haben das Potenzial, mit neuen Versorgungsmodellen eine optimale Versorgung zu gestalten.
  • Für das Gesundheitsfachpersonal ist die Arbeit weniger belastend. Nachtschichten und unregelmässige Arbeitszeiten gehen zurück. Das wirkt dem Fachkräftemangel entgegen.
  • In der Langzeitpflege machen sie betreutes Wohnen attraktiver und der Eintritt ins Pflegeheim kann verzögert erfolgen. Dies erlaubt es älteren Menschen, länger selbständig zu leben.

Indem die ambulante Medizin gestärkt wird, bringt die einheitliche Finanzierung einen weiteren entscheidenden Vorteil: Die integrierte Versorgung wird gefördert. Weil sich Investitionen im ambulanten Bereich nun lohnen, wird die Koordination der Gesundheitsfachpersonen verbessert, z. B. durch verstärkte Absprachen oder eine speziell weitergebildete medizinische Praxisassistentin, die Patientinnen und Patienten begleitet. Dabei können Doppelspurigkeiten und unnötige Massnahmen verhindert und Spitalaufenthalte reduziert werden. Neben den unbestrittenen Vorteilen für Patientinnen und Patienten ermöglicht die integrierte Versorgung allen Gesundheitsfachpersonen inkl. Ärztinnen und Ärzten, effizienteres interprofessionelles Arbeiten und trägt auch zur Qualitätssteigerung bei.

Heutige Situation: Finanzierungssystem bremst Ambulantisierung 

Heute werden ambulante und stationäre Leistungen sowie Leistungen der Pflege unterschiedlich finanziert:

  • Ambulante Leistungen (d.h. Leistungen in der Arztpraxis, bei einer Therapeutin, in der Apotheke oder im Spital ohne Übernachtung) werden nur von der Krankenversicherung und somit zu 100 % durch die Prämien finanziert.
  • Bei stationären Leistungen (d.h. Behandlungen im Spital mit Übernachtung) beteiligt sich der Wohnkanton mit mindestens 55 % an den Kosten. Der Rest wird von der Krankenversicherung bezahlt.
  • Die Kosten für Leistungen der Pflege (hier sind Leistungen im Pflegeheim oder durch die Spitex gemeint) werden heute zu ca. 54 % durch die Prämien und zu 46 % durch den Wohnkanton oder die Wohngemeinde bezahlt.

Der medizinische Fortschritt macht es möglich, dass bei gleichbleibender Qualität immer mehr Behandlungen ambulant statt stationär durchgeführt werden können. Doch die Schweiz hinkt dieser Entwicklung hinterher – das heutige Finanzierungssystem bremst die Ambulantisierung aus. Immer noch kommt es zu vielen nicht zwingend nötigen stationären Eingriffen mit Spitalübernachtungen. Auch der Pflegeheimeintritt erfolgt aufgrund finanzieller Fehlanreize häufig früher als nötig. Das ist teuer, ineffizient und die Gesundheitskosten steigen, ohne dass sich die Qualität verbessert.

Weil der ambulante Bereich von den Prämienzahlenden in der heutigen Situation alleine finanziert wird, tragen diese die gesamte Kostenlast der zunehmenden ambulanten Behandlungen.

Das JA am 24. November 2024

Das Parlament, der Bundesrat, die Kantone, die Gemeinden und praktisch alle Akteure des Gesundheitswesens – insbesondere die Hauptbetroffenen Ärzteschaft, Spitex und alle Verbände der Alters- und Pflegeinstitutionen – hatten empfohlen, die Finanzierung der Gesundheitsleistungen zu vereinheitlichen. 

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