Aktuelle Informationen
Die FMH arbeitet zurzeit kontinuierlich an der Weiterentwicklung der statistischen Screening-Methode im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung.
- So findet am 06.07.2021 eine gemeinsame Besprechung der statistischen Screening-Methode mit Vertretenden von AGZ, New Index AG und FMH statt. Ziel dieser Besprechung ist es, mit einem externen Experten die Umsetzung der Nachbildung der statistischen Screening-Methode durch die AGZ und New Index AG zu überprüfen. Sollte diese Nachbildung korrekt erfolgt sein, können die AGZ, New Index AG und FMH unabhängig vom Kostenträger santésuisse erste eigene Simulationen anhand der nun validierten Methode durchführen.
- Am 17.08.2021 findet eine FMH-interne Sitzung der WZW-Task Force statt. Sie dient dem Informationsaustausch innerhalb der FMH und dem Beschliessen des weiteren Vorgehens im Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfung.
- Am 19.08.2021 findet das zweite AG WZW Soundingboard dieses Jahres statt. Diese Veranstaltung der FMH dient der breiten Information diverser Anspruchsgruppen sowie dem gegenseitigen Austausch im Bereich Wirtschaftlichkeitsprüfung.
- Am 25.08.2012 findet die zweite Techniker-Sitzung mit Vertretern der FMH und der santésuisse für die Weiterentwicklung der statistischen Screening-Methode statt. Dort wird die technische Weiterentwicklung der Screening-Methode zwischen der FMH und der santésuisse diskutiert und beschlossen. Ziel der FMH ist es, dass im Rahmen der statistischen Screening-Methode möglichst wenig falsch positive Ärzte als unwirtschaftlich detektiert werden.
Informationsveranstaltung WZW
Nach den beiden Informationsveranstaltungen für interessierte und beteiligte Ärztevertretende zur neuen Screening-Methode im November 2020 fand am 10. Juni 2021 eine spezifische Informationsveranstaltung für Anwältinnen und Anwälten von betroffenen Ärztinnen und Ärzten statt. Ziel der Informationsveranstaltung war es, den Teilnehmenden einen Überblick über die neue Methode zu geben, wichtige Hinweise und Abläufe aufzuzeigen, vertiefte juristische Argumentationsansätze zu diskutieren und einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen. Der Anlass stiess auf reges Interesse – über 35 Personen nahmen an der hybriden Informationsveranstaltung teil. Aufgrund des grossen Anklangs soll nun eine Austauschplattform für Anwältinnen und Anwälte etabliert werden, in der Urteile, neuste Entwicklungen im Zusammenhang mit WZW-Verfahren und juristische Erfahrungen ausgetauscht werden können. Eine erste solche Veranstaltung wird im Frühjahr 2022 stattfinden. Unser Hauptziel ist weiterhin das Verhindern eines höchstrichterlichen Präzedenzurteils, welches negative Auswirkungen auf alle nachgelagerten Fälle haben kann.