Empfehlungen Der Ergotherapie-Verband Schweiz (EVS) sowie der Verein Pharmaceutical Care Network Switzerland in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Apothekerverband und dem Schweizerischen Verein der Amts- und Spitalapotheker publizieren je eine Top-5-Liste. Die Empfehlungen führen vor Augen, dass ebenfalls in nicht ärztlichen Bereichen eine Überversorgung stattfindet. Frei nach dem Motto von smarter medicine: «Weniger ist oftmals mehr.»
Der gemeinnützige Verein smarter medicine hat in den letzten Monaten in Zusammenarbeit mit diversen Gesundheitsberufsverbänden sogenannte Top-5-Listen publiziert. Dies mit dem Ziel, in den jeweiligen Bereichen Behandlungen aufzuführen, die unnötig sind und nicht in erster Linie dem Wohle der Patientin beziehungsweise des Patienten dienen. Damit soll ein wichtiger Beitrag geleistet werden, Über- und Fehlbehandlungen im Schweizer Gesundheitswesen zu vermeiden. Die Publikation der beiden Listen in der Schweizerischen Ärztezeitung soll den Wissenstransfer zwischen den verschiedenen Gesundheitsbereichen fördern.
Die Top-5-Empfehlungen des Ergotherapie-Verbandes Schweiz (EVS) auf einen Blick:
- Keine ergotherapeutischen Interventionen, ohne das Betätigungsprofil der Patientinnen und Patienten erstellt und gemeinsame Therapieziele definiert zu haben.
- Keine sensorischen Interventionen für einzelne Kinder oder Jugendliche, ohne dass dokumentierte Bewertungsergebnisse zu den Defiziten bei der Aufnahme oder Verarbeitung von Sinneswahrnehmungen vorliegen.
- Keine Schlinge für Patientinnen und Patienten mit einem gelähmten Arm, die die betroffene Gliedmasse über einen längeren Zeitraum in Beugestellung hält.
- Keine kognitiven Therapiemassnahmen anbieten ohne direkte Anwendung auf die Betätigungsperformanz.
- Keine Massnahmen zum Gehtraining anbieten, die nicht mit der funktionellen Mobilität im persönlichen Umfeld verbunden sind.
Die Top-5-Empfehlungen zu Pharmazie an Schnittstellen des Vereins Pharmaceutical Care Network-Switzerland, dem Schweizer Apothekerverband sowie dem Schweizerischen Verein der Amts- und Spitalapotheker sind:
- Kein Wechsel in ein neues Behandlungssetting ohne systematischen Medikationsabgleich.
- Keine unreflektierte Abgabe von Grosspackungen bei Beginn einer Langzeittherapie.
- Keine Anpassung der Medikation, ohne dass Patientinnen und Patienten darüber aufgeklärt wurden und das Informieren der legitimierten Fachpersonen und Institutionen sichergestellt ist.
- Keine Abgabe von Medikamenten bei Spitalaustritt oder Übertritt aus einem anderen Setting ohne Abklärung des Bedarfs.
- Keine Weiterführung einer Langzeittherapie ohne Beurteilung von Nutzen, Wirksamkeit und Verträglichkeit.
Detaillierte Informationen zu den beiden Top-5-Listen unter: