Weiterbildungsstätten
Anerkennung Arztpraxen

Anerkennung Arztpraxen

Die Beschäftigung von Assistenzärztinnen und -ärzten in der Arztpraxis und vergleichbaren Institutionen setzt eine formelle Anerkennung der Weiterbildungsstättenkommission (WBSK) voraus (Anerkennung ad personam). Sämtliche Formulare für die Anerkennung stehen elektronisch zur Verfügung.

WICHTIG: Das SIWF hat festgestellt, dass sich viele der unter www.siwf-register.ch aufgeführten Praxisweiterbildnerinnen und Praxisweiterbildner nicht aktiv an der Weiterbildung beteiligen sondern ihre Anerkennung für die Anstellung eines Facharztes im Rahmen des Zulassungsrechtes nutzen. Aus diesem Grund muss ab sofort jedes eingereichte Gesuch um Neuanerkennung mit dem Dokument «Ankündigung Praxisassistenz» ergänzt werden (vgl. untenstehend).

Gesuche, die ohne das Dokument «Ankündigung Praxisassistenz» eingereicht werden, werden nicht bearbeitet bzw. drei Monate nach Erhalt ohne weitere Mitteilung vom SIWF archiviert.

Formular «Ankündigung Praxisassistenz»

Anhang zum Gesuch um Anerkennung als Praxisweiterbildnerin / Praxisweiterbildner

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