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Wer als Ärztin oder Arzt im Ausland eine Tätigkeit aufnehmen möchte, sieht sich mit zahlreichen Vorschriften und Richtlinien konfrontiert. Auch für ausländische Ärztinnen und Ärzte ist der Weg in die Schweiz nicht ganz unkompliziert. Welche gesetzlichen Vorgaben gelten? Wer sind die zuständigen Behörden? Welche Diplome aus welchen Ländern sind anerkannt? Wo sind die notwendigen Bewilligungen zu erhalten? Die Wegleitung des SIWF verschafft einen ersten Überblick, und hilft, sich innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der zuständigen Institutionen der Schweiz zurechtzufinden.

Rechtliche Grundlagen und Anerkennung ausländischer Diplome und Facharzttitel

Arztdiplome und Facharzttitel der Mitgliedstaaten der EU und der Schweiz werden gegenseitig anerkannt. Rechtliche Grundlage dazu bildet das Freizügigkeitsabkommen und die für die Schweiz anwendbare EU-Richtlinie 2005/36. Für die Anerkennung von ausländischen Arztdiplomen und Facharzttiteln ist die Medizinalberufekommission zuständig.

Arztdiplome aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten sind nicht direkt anerkennbar, müssen aber für die Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit in der Schweiz durch die Medizinalberufekommission überprüft und ins Medizinalberuferegister eingetragen werden.

Weiterbildung und Tätigkeit im Ausland – sorgfältige Abklärungen

Viele Assistenzärztinnen und -ärzte nutzen die Möglichkeit, einen Teil ihrer Weiterbildung im Ausland zu absolvieren. Dabei ist es ratsam, sich schon im Voraus bei der Titelkommission des SIWF über die spätere Anrechenbarkeit der Auslandstätigkeit zu erkundigen. Von den zuständigen ausländischen Behörden wird oft eine Diplombestätigung oder ein Certificate of good standing verlangt.

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