FMH – Berufsverband
 

Wichtiger Meilenstein hin zu zeitgemässen Tarifen

Ambulante Tarifrevision Nach über 20 Jahre Verhandlungen liegt nun der lange erwartete Entscheid vor! Der Bundesrat hat das ambulante Tarifsystem mit Pauschalen und TARDOC genehmigt und es kann auf den 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt werden. Die FMH begrüsst, dass der völlig veraltete TARMED mit der Genehmigung des neuen ambulanten Tarifsystems endlich abgelöst wird.

Dr. med. Yvonne Gilli
Präsidentin der FMH

Die Einführung von TARDOC ist ein entscheidender Schritt, um die ambulante Gesundheitsversorgung für Patientinnen und Patienten, Prämienzahlende sowie die Ärzteschaft zu stärken. Der neue Einzelleistungstarif kann in Tarifpartnerschaft jährlich angepasst werden. Immerhin beträgt das Kostenvolumen der gesamten ambulanten ärztlichen Versorgung 13 Milliarden Franken – rund ein Drittel des Prämienvolumens. Die Tendenz ist steigend, da immer mehr Leistungen ambulant statt stationär erfolgen, was auch politisch gewollt ist. Zudem beseitigt er die durch den veralteten TARMED verursachten Fehlanreize und hat klar zum Ziel, die Grundversorgung insbesondere in der haus- und kinderärztlichen Versorgung sowie in der Jugend- und Erwachsenenpsychiatrie zu stärken.
Neu wird die Kostenentwicklung schrittweise überwacht. Zuerst auf Ebene der Grossregionen, dann getrennt nach Praxis- und Spitalbereich und schliesslich innerhalb des praxisambulanten Bereichs nach Grundversorgung und Spezialdisziplinen. So kann sichergestellt werden, dass allfällige Massnahmen zur Kostenneutralität nicht einseitig zulasten der Grundversorgung oder der freipraktizierenden Ärzteschaft erfolgen.

Genehmigung an zwei Bedingungen geknüpft
Der Bundesrat hat die Genehmigung von TARDOC und den ambulanten Pauschalen auf 31. Dezember 2028 befristet und an Auflagen geknüpft. Deren Auswirkungen müssen nun im Detail geprüft werden. Der Deckel der jährlichen Gesamtkosten der ambulanten ärztlichen Leistungen auf 4 % darf die Patientenversorgung sowie die geforderte Verlagerung von stationär zu ambulanter Versorgung nicht gefährden – wie das Schweizer Stimmvolk in zwei Abstimmungen im Jahr 2024 deutlich entschieden hat (Kostenbremse-Initiative und Einheitliche Finanzierung).

Bestehende Mängel müssen behoben werden
Die FMH begrüsst die Einführung ambulanter Pauschalen – sofern auch diese die Voraussetzungen erfüllen, das heisst sachgerecht und betriebswirtschaftlich korrekt sind und damit den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die bekannten Mängel einzelner Pauschalen – insbesondere aufgrund mangelhafter Datengrundlagen und fehlender medizinischer Homogenität – wurden von den Fachgesellschaften und der FMH umfassend dokumentiert und wiederholt thematisiert. Zudem wurde zusammen mit der Einreichung zur Genehmigung der Tarife beim Bundesrat eine von allen Tarifpartnern getragene Vereinbarung verabschiedet, welche die zeitnahe Behebung gravierender Mängel sicherstellt, um die Patientenversorgung nicht zu gefährden. Die FMH trägt daher keine Verantwortung für die Mängel genehmigter Pauschalen, übernimmt aber zusammen mit den betroffenen Fachgesellschaften und den Tarifpartnern die Mitverantwortung für deren rasche Behebung im Rahmen der Tarifpartnerschaft unter dem Dach der OAAT AG.

Weiterentwicklung 
Die medizinischen Fachgesellschaften leisten im Rahmen ihrer Mitwirkung bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung der ambulanten Tarifstrukturen einen wesentlichen Beitrag. Unter dem Dach der ambulanten Tariforganisation OAAT AG können die Tarifpartner jährliche Anpassungen tätigen und so dem medizinischen Fortschritt und der dynamischen Versorgungsrealität gerecht werden. Bereits im Rahmen desersten Antragsverfahrens für die Tarifentwicklung 2027 liegen zahlreiche Anträge der Fachgesellschaften vor und wurden fristgerecht bei der OAAT AG eingereicht.

Wie geht es konkret weiter?
Wir werden Sie laufend informieren, wo und wann Sie aktiv werden müssen. Dazu erarbeiten wir eine Checkliste, die wir Ihnen in Kürze zur Verfügung stellen können.
Im Falle einer Geltendmachung muss die Besitzstandswahrung zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 30. September 2025 deklariert werden. Der Besitzstand gilt ab dem 1. Januar 2026.
​​​​​​​Die FMH ist überzeugt, dass mit der Genehmigung der neuen Tarifstrukturen ein wichtiger Schritt gemacht wurde, um zeitgemässe und betriebswirtschaftlich korrekte Tarife einzuführen und tarifpartnerschaftlich weiterzuentwickeln. Wir sind motiviert, gemeinsam mit Ihnen und den Tarifpartnern die Umsetzung voranzutreiben.

Wichtige Tarif-Info

Wo finden Sie Informationen?

Die zentrale Anlaufstelle ist die Informationsplattform TARDOC und Ambulante Pauschalen – Informationsplattform Diese Seite erweitern und aktualisieren wir laufend. Zudem werden wir unter diesem Sticker ab sofort aktuelle Informationen publizieren.

Schulung und Support
Die FMH kann keine Schulungen anbieten, unterstützt aber Fach- und kantonale Ärztegesellschaften bei der Erstellung von Schulungsunterlagen. Wir empfehlen Ihnen, für fachspezifische Informationen zuerst nach Schulungen bei Ihrer Fachgesellschaft nachzufragen.
Ab Juni 2025 bieten wir Ihnen eine Hotline an. Die Auskunft per Telefon ist für FMH-Mitglieder die ersten zehn Minuten kostenlos.

Kontakt

FMH Generalsekretariat
Elfenstrasse 18, Postfach
3000 Bern 16

Tel. 031 359 11 11
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