FMH – Berufsverband
 
SÄZ - Schweizerische Ärztezeitung
Ausgabe 11-12 Weitere Organisationen und Institutionen – smarter medicine

Top-5-Listen Physiotherapie und Geburtshilfe

Empfehlungen Mit Physioswiss sowie dem Schweizerischen Hebammenverband (SHV) hat der gemeinnützige Verein smarter medicine zwei weitere nicht ärztliche Top-5-Listen veröffentlicht. Die Publikation soll unter anderem vor Augen führen, dass auch in diesen Bereichen Behandlungen durchgeführt werden, auf die verzichtet werden kann. Frei nach dem Motto von smarter medicine: «Weniger ist oftmals mehr.»

Trägerschaft «smarter medicine – Choosing Wisely Switzerland»

Der gemeinnützige Verein smarter medicine hat in den letzten Monaten in Zusammenarbeit mit zwei Gesundheitsberufsverbänden sogenannte Top-5-Listen publiziert. Dies mit dem Ziel, in den jeweiligen Bereichen Behandlungen aufzuführen, die unnötig sind und nicht in erster Linie dem Wohle der Patientin beziehungsweise des Patienten dienen. Damit soll ein wichtiger Beitrag geleistet werden, Über- und Fehlbehandlungen im Schweizer Gesundheitswesen zu vermeiden.

Mit dem Schweizerischen Hebammenverband (SHV) sowie Physioswiss hat smarter medicine zwei Top-5-Listen von nicht ärztlichen Gesundheitsverbänden veröffentlicht. Auf der Website von smarter medicine sind diese beiden Listen bereits seit dem Jahr 2023 einsehbar. Weshalb nun eine Publikation in der Schweizerischen Ärztezeitung? Die Schnittstellen zwischen den verschiedenen Gesundheitsfachbereichen sind bekanntlich sehr eng. Eine Veröffentlichung soll dem gegenseitigen Wissenstransfer zu Gute kommen. Weitere Top-5-Listen aus nicht ärztlichen Fachbereichen sind aktuell in Erarbeitung, so unter anderem der Ergotherapie.

Die Top-5-Empfehlungen von Physioswiss auf einen Blick:

  1. Keine Anwendung von passiven Methoden zur Behandlung von Knie-/Hüftarthrose über längere Zeit oder isoliert.
  2. Keine Verwendung von (oberflächlicher oder tiefer) Wärme, um klinisch relevante Langzeitergebnisse bei muskuloskelettalen Beschwerden zu erzielen.
  3. Keine Verwendung von Ultraschalltherapie bei Tendinopathien der Rotatoren-Manschette, Verstauchungen der Knöchel und Schmerzen im unteren Rückenbereich.
  4. Keine Anwendung von passiven therapeutischen Massnahmen über einen längeren Zeitraum und isoliert bei Patientinnen und Patienten mit Kreuzschmerzen.
  5. Keine Verwendung von kontinuierlichen passiven Bewegungsmaschinen (CPM/kinetec) für die postoperative Behandlung von Patientinnen und Patienten nach einem unkomplizierten totalen Knieersatz.

Die Top-5-Empfehlungen des Schweizerischen Hebammenverbands (SHV) auf einen Blick:

  1. Kein Abnabeln des Neugeborenen vor der ersten Minute nach der Geburt, sofern keine Notsituation vorliegt.
  2. Keine Geburtseinleitung oder Kaiserschnitt planen oder empfehlen vor 39 0/7 SSW ohne klare medizinische Indikation.
  3. Keine routinemässigen Kaiserschnitte bei Status nach Sectio empfehlen oder planen.
  4. Keine medikamentöse Augmentation der Wehen (Wehenunterstützung) ohne klare medizinische Indikation.
  5. Keine routinemässige Durchführung einer Episiotomie bei vaginalen Geburten.

Detaillierte Informationen zu den beiden Top-5-Listen unter:

https://www.smartermedicine.ch/de/top-5-listen/physiotherapie

https://www.smartermedicine.ch/de/top-5-listen/gynaekologie-und-geburtshilfe/geburtshilfe

Über die Gesellschaften

Der Schweizer Physiotherapie Verband Physioswiss vertritt die Interessen von rund 12 000 Mitgliedern. Für die Menschen in der Schweiz gestaltet der Verband gemeinsam mit 16 Kantonal- und Regionalverbänden die Zukunft des Gesundheitswesens mit. Weitere Informationen finden Sie unter www.physioswiss.ch.

Der Schweizerische Hebammenverband (SHV) ist der Berufsverband der Hebammen in der Schweiz. Mit der Gründung um 1894 ist er die älteste Berufsorganisation für Frauen. Er zählt über 3500 Mitglieder und vertritt die Interessen aller angestellten und frei praktizierenden Hebammen. Weitere Informationen unter www.hebamme.ch.

Zu smarter medicine

Die gemeinnützige Organisation smarter medicine setzt sich seit dem Jahr 2014 gegen eine Über- beziehungsweise Fehlbehandlung in der Schweizer Medizin ein. Um ihre Ziele zu erreichen, fördert smarter medicine die Diskussion und die Forschung zu unnötigen Behandlungen. Sie stellt Informationsmaterial zur Verfügung und gibt in sogenannten «Top-5-Listen» regelmässig Empfehlungen an das medizinische Fachpersonal sowie an Patientinnen und Patienten ab. Weitere Informationen unter www.smartermedicine.ch.

Kontakt

FMH Generalsekretariat
Elfenstrasse 18, Postfach
3000 Bern 16

Tel. 031 359 11 11
info

Kontaktformular
Lageplan

Folgen Sie uns auf Social Media

       

Social-Media-Netiquette

© 2025, FMH Swiss Medical Association